Die 3 teuersten Fehler beim Immobilienkauf von unverheirateten Paaren

Heute möchte ich mit euch über ein wichtiges Thema sprechen, das viele unverheiratete Paare betrifft: den Kauf einer Immobilie. In einem kürzlichen Video auf YouTube diskutierten Ricardo von der Faktor Wir und Rechtsanwalt Andreas Biernath von der Kanzlei Waniek & Biernath darüber, worauf man achten sollte, wenn man eine Immobilie erwirbt und noch nicht verheiratet ist.

Das Video zum Beitrag für alle, die lieber schauen, als lesen.

Partnerwahl und finanzielle Transparenz

Andreas betont zunächst die Bedeutung der richtigen Partnerwahl, nicht nur in Bezug auf die Liebesbeziehung, sondern auch hinsichtlich der finanziellen Aspekte. Beim Kauf einer Immobilie müssen beide auf finanziellen Ebene ehrlich und transparent miteinander umgehen können. Vertrauen allein reicht oft nicht aus, besonders wenn unerwartete Ereignisse wie Unfälle oder schwere Krankheiten eintreten können.

Notwendigkeit einer erbrechtlichen Absicherung

Ein Punkt, der oft übersehen wird, ist die erbrechtliche Absicherung. Andreas betont die Wichtigkeit, rechtzeitig über eine erbrechtliche Absicherung nachzudenken. Ein handschriftliches Testament mag zwar möglich sein, aber es ist nicht ideal, da es leicht manipuliert oder zerstört werden kann. Stattdessen empfiehlt er, eine erbvertragliche Regelung zu treffen, die einseitig nicht geändert werden kann. Dies schützt beide Partnerinnen und Partner im Falle von Todesfällen oder Trennungen.

Vertragliche Vereinbarungen und finanzielle Absicherung

Es ist entscheidend, klare vertragliche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere wenn es um finanzielle Angelegenheiten geht. Dies beinhaltet die Festlegung der Eigentumsverhältnisse, die Aufteilung von Investitionen und die Regelung von Schulden, einschließlich gemeinsam aufgenommener Darlehen. Auch größere Geldbeträge, die von Familienmitgliedern stammen, sollten berücksichtigt und vertraglich festgehalten werden, um Streitigkeiten in Zukunft zu vermeiden.

Notwendigkeit einer Notarbeurkundung

Andreas betont, dass bestimmte Vereinbarungen notariell beurkundet werden müssen, insbesondere wenn es um Immobilien oder weitreichende finanzielle Regelungen geht. Eine Trennungsvereinbarung kann zwar selbst geschrieben werden, aber für umfassendere Regelungen ist die Expertise eines Notars erforderlich.

Kommunikation und klare Vereinbarungen

Ein wichtiger Aspekt ist auch die offene Kommunikation zwischen den Partnern. Es ist entscheidend, dass beide Seiten ihre Wünsche und Bedenken bezüglich der finanziellen Angelegenheiten klar kommunizieren und gemeinsame Entscheidungen treffen. Dies schafft Transparenz und vermeidet Missverständnisse in der Zukunft.

Fazit:

Der Kauf einer Immobilie als unverheiratetes Paar kann eine aufregende, aber auch herausfordernde Erfahrung sein. Die drei wichtigsten Fehler, die vermieden werden sollten, sind:

  1. Fehlende erbrechtliche Absicherung: Es ist wichtig, rechtzeitig über eine erbvertragliche Regelung nachzudenken, um im Falle von Todesfällen oder Trennungen finanziell abgesichert zu sein.
  2. Unerwähnte finanzielle Vereinbarungen: Klare vertragliche Vereinbarungen über Eigentumsverhältnisse, Schulden und Investitionen sind entscheidend, um Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden.
  3. Fehlende Notarbeurkundung: Bestimmte Vereinbarungen sollten notariell beurkundet werden, um rechtliche Gültigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.

Checkliste:

  • Besprechen Sie offen und ehrlich über finanzielle Angelegenheiten mit Ihrem Partner.
  • Erwägen Sie rechtzeitig eine erbrechtliche Absicherung.
  • Treffen Sie klare vertragliche Vereinbarungen über Eigentumsverhältnisse, Schulden und Investitionen.
  • Lassen Sie wichtige Vereinbarungen notariell beurkunden, insbesondere wenn es um Immobilien oder weitreichende finanzielle Regelungen geht.

Der Kauf einer Immobilie als unverheiratetes Paar erfordert Voraussicht, Offenheit und klare Vereinbarungen, um mögliche rechtliche und finanzielle Probleme in der Zukunft zu vermeiden. Indem Sie diese Tipps befolgen, können Sie Ihre Investition schützen und gemeinsam ein Zuhause aufbauen, das auf einem soliden Fundament steht.

Häufige Fragen

Muss ich verheiratet sein, um eine Immobilie mit meinem Partner zu kaufen?

Nein, es ist nicht zwingend erforderlich, verheiratet zu sein, um gemeinsam eine Immobilie zu erwerben. Unverheiratete Paare können als Partnerinnen und Partner eine Immobilie kaufen, sollten jedoch die rechtlichen Aspekte wie Eigentumsverhältnisse und Absicherungen im Vorfeld klären.

Wie kann ich mich rechtlich absichern, wenn ich nicht verheiratet bin?

Um sich rechtlich abzusichern, können unverheiratete Paare eine erbvertragliche Regelung treffen, die im Falle von Todesfällen oder Trennungen finanzielle Sicherheit bietet. Diese Regelung kann notariell beurkundet werden und sollte klar festlegen, wie Eigentumsverhältnisse und finanzielle Angelegenheiten im Ernstfall geregelt werden.

Was passiert, wenn mein Partner oder ich sterbe und wir gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben?

Im Falle des Todes eines Partners kann die Frage aufkommen, was mit einem gemeinsam aufgenommenen Kredit geschieht. Die Erben des verstorbenen Partners übernehmen normalerweise dessen Schulden. Es ist wichtig, diese Situation im Vorfeld zu klären und gegebenenfalls eine rechtliche Absicherung zu treffen.

Muss ich eine Trennungsvereinbarung treffen, auch wenn wir uns lieben und vertrauen?

Ja, auch wenn Sie sich lieben und vertrauen, ist es ratsam, eine Trennungsvereinbarung zu treffen, die im Falle einer Trennung oder Scheidung finanzielle Angelegenheiten regelt. Eine klare Vereinbarung kann Streitigkeiten und Unsicherheiten in der Zukunft vermeiden und die Interessen beider Parteien schützen.

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