Als Angestellter erhalten Sie die ersten 42 Tage gesetzliche Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

Ab dem 42. Tag ihrer Krankheit erhalten sie Geld von der gesetzlichen/privaten Krankenversicherung. Die Zahlung betragen ca. 90 % des Nettoeinkommens, so dass sie eine kleine, finanzielle Lücke haben. Diese Lücke können sie mit einem separaten Krankentagegeld schließen. Sie füllen damit ihre Zahlung auf 100% ihres Nettoeinkommens auf. Die Kosten für ein Krankentagegeld liegen bei ca. 3 bis 4 Euro monatlich.

Nach spätestens 78 Wochen können Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Vorausgesetzt, Sie sind anspruchsberechtigt und dauerhaft erwerbsgemindert. Die Voraussetzungen hierfür sind nicht immer geben. Wir empfehlen bei Ihrer individuellen Berechnung der Absicherungslücke, die Erwerbsminderungsrente nicht  mit zu berücksichtigen.

Eine private Berufsunfähigkeits- versicherung schließt die Lücke nach 6 Monaten. Sie erhalten so ihre vereinbarte Rente auch Rückwirkend seit Beginn der Erkrankung und haben somit keine finanziellen Engpässe.

Berufsunfähigkeit Ursachen

unser Beratungsprozess zur Schließung Ihrer Versorgungslücke

BU

Das sagen unsere Kunden

Versicherung

ausgewählte Beiträge aus unserem Finanzblog

Absicherung im Todesfall mit einer Risikolebensversicherung
Absicherung im Todesfall mit einer Risikolebensversicherung

Daher ist Die Risikolebensversicherung als eine Individualversicherung bekannt, die im Falle des Todes einer versicherten Person, den im Vertrag definierten begünstigten Personen eine vereinbarte Summe auszahlt. Die Risikolebensversicherung ist als unter dem Begriff des „Hinterbliebenenschutzes“ bekannt. Sie dient meist der Absicherung von Familienangehörigen. Es ist aber auch möglich, Geschäftspartner, Vereine oder Unternehmen als Begünstigte zu definieren.

Üblicherweise wird spätestens beim Kauf einer Immobilie eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. So ist gesichert, dass bei Tod einer Person, nicht direkt das Haus verkauft werden muss und der Hinterbliebene das Haus weiter halten kann. Im Jahre 2014 wurden in Deutschland rund 7,6 Millionen Risikolebensversicherungen dokumentiert.

Die Funktionsweise der Risikolebensversicherung

Der Versicherungsnehmer zahlt während der Vertragslaufzeit einen monatlichen Beitrag oder einen einmaligen Beitrag zu Beginn der Versicherung an die Versicherungsgesellschaft. Hieraus entsteht ein Anspruch, im Falle des Todes des Versicherten, den im Versicherungsvertrag aufgeführten begünstigten Personen eine vereinbarte Versicherungssumme auszubezahlen. Durch die Risikolebensversicherung soll der Wegfall des Hauptverdieners im Todesfalle ausgeglichen werden. Eine Versicherungssumme in der Höhe des drei- bis fünffachen Bruttojahreseinkommens wird deshalb oft als angemessen beurteilt.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge

Verschiedene Faktoren bestimmen die Höhe der Versicherungsbeiträge. Hierbei spielt vor allem das Alter des Versicherten bei Abschluss der Versicherung eine wichtige Rolle. Je älter die versicherte Person, desto höher das Risiko seines Todes und desto höher auch die Versicherungsbeiträge. Wichtig für die Ausgestaltung der Beitragshöhe ist auch die Vertragslaufzeit und die Risiken im Beruf des Versicherten. Aber auch Freizeitrisiken (so etwa gefährliche Hobbys) und Gesundheitsrisiken fließen in die Berechnung mit ein. So haben etwa Raucher und Versicherte mit einer gesundheitlichen Vorerkrankung oft einen höheren Versicherungsbeitrag zu leisten. Weiterhin können auch der Bildungsstand des Versicherten und natürlich die Höhe der Versicherungssumme Bestandteile der monatlichen Versicherungsbeiträge sein. Bis Ende 2012 gab es auch eine geschlechtsspezifische Berechnung der Versicherungsbeiträge. Männer hatten bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund der geringeren Lebenserwartung deutlich höhere Beiträge zu leisten. Seit 2013 gelten  aber bei der Risikolebensversicherung Unisex-Tarife und es gibt diese Differenzierung nicht mehr.

Die verbundene Risikolebensversicherung

Während in der klassischen Absicherung einer natürlichen oder juristischen Person immer nur eine Person abgesichert ist, kann die verbundene Risikolebensversicherung auch zwei Personen gegenseitig absichern. Die Versicherung tritt dann mit ihren Leistungen in Kraft, sobald die jeweils andere Person stirbt. Diese Form der Risikolebensversicherung ist etwa dann sinnvoll, wenn beide Eheleute gleichwertige Hauptverdiener sind. Auch für Geschäftspartner kann eine verbundene Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Die verbundene Risikolebensversicherung kann im Vergleich zur klassischen Risikolebensversicherung oft mit günstigeren Beiträgen angeboten werden. Allerdings wird die Versicherungssumme nur einmal ausbezahlt, sollten beide Versicherungsnehmer gleichzeitig sterben. Während beim Tod beider Elternteile, die jeweils eine klassische Risikolebensversicherung abgeschlossen haben, die Kinder zweimal ausbezahlt werden, findet bei der verbundenen Risikolebensversicherung dann nur eine Auszahlung an die Kinder statt.

IN dem Zuge macht eine Über- Kreuz Versicherung Sinn. So ist die versicherte Person nicht der Versicherungsnehmer sondern der Partner. Umgekehrt genauso. Stirbt nun einer von Beiden, erhält der andere Partner die Versicherungssumme aus seinem eigenen Vertrag und die Zahlung ist somit steuerfrei.

(Erhält der Partner hingegen die Summe aus dem Vertrag des Partners ( weil er Versicherungsnehmer und versicherte Person gleichzeitig war) kann unter Umständen Erbschaftssteuer anfallen.) Besonders bei Nicht- Verheirateten mit geringen Erbschaftssteuerfreibeträgen sollte diese Vorgehensweise unbedingt Anwendung finden.

Eine Versicherung für den Hauptverdiener?

Das Leben eines Arbeitnehmers ist heute etwas dynamischer, als es vor einigen Jahrzehnten vielleicht noch war. Früher galt das Prinzip: Der Hauptverdiener schließt die Risikolebensversicherung ab, damit seine Familie im Todesfalle zunächst einmal finanziell abgesichert ist. Heute ist es gar nicht immer so einfach zu definieren, wer denn in der Familie der Hauptverdiener ist. Und das kann sich auch immer wieder ändern. Die klassische Rollenverteilung, in der der Mann für den Erwerb zuständig ist und die Frau für die Erziehung der Kinder, wurde längst durch flexiblere und individuellere Konzepte abgelöst. Auch bei Abschluss einer Risikolebensversicherung sollte man dies stets im Blick behalten.

Die Risikolebensversicherung – Auch für Geringverdiener

Je nach Versicherungssumme und Vertragslaufzeit können die Versicherungsbeiträge bei der Risikolebensversicherung vergleichsweise gering ausfallen. Es werden schon Versicherungen für EUR 50,- im Jahr angeboten. Damit besteht auch für Menschen mit einem geringen Einkommen die Option, eine Risikolebensversicherung in Anspruch zu nehmen. Ein weiterer Vorteil der Risikolebensversicherung. Die Beiträge für die Versicherung können von der Steuer abgesetzt werden. In der Regel kann eine Risikolebensversicherung jederzeit gekündigt werden. Mit der Kündigung erlöschen jedoch auch alle aus der Versicherung resultierenden Ansprüche. Einbezahlte Beiträge werden nicht wieder zurückgezahlt.

Die altruistische Versicherung

Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, sollte sich darüber bewusst sein, dass er selbst niemals in den Genuss der vereinbarten Versicherungssumme kommen wird. Entweder läuft der Vertragszeitraum vor dem Todesfalle ab. Dann verfallen auch alle Ansprüche an den Versicherungsunternehmer. Oder der Todesfall tritt ein. Dann erhalten die Begünstigten die Versicherungssumme. Aber niemals die versicherte Person. Bei Selbstmord wird die Auszahlung der Versicherungssumme oft zu einer etwas komplizierteren Angelegenheit. Die Summe wird dann häufig erst nach einer Wartefrist ausbezahlt.

Das Ende der Versicherungszeit

Ist die Versicherungsdauer abgelaufen, so werden die eingezahlten Versicherungsbeträge nicht zurückerstattet. Die Risikolebensversicherung verfällt dann vollständig. Je länger die Versicherungsdauer angesetzt wird und je weiter sie in das fortgeschrittene Alter hinein verläuft, desto höher sind auch die zu erwartenden Versicherungsbeiträge. Es gibt auch einige Berater die Ihren Kunden gekoppelte Verträge anbieten. So wird eine Todesfallleistung mit einer Altersvorsorge und einer Kapitalauszahlung kombiniert. Diese Lösungen sind aber meist viel zu teuer und nicht rentabel. Wir empfehlen immer einen reinen Sparprozess von der Absicherung zu trennen und nur die reinen Risikobeiträge – wie bei der klassischen Risikolebensversicherung der Fall- zu bezahlen.

Rabatte für Nichtraucher und Sonderbausteine

Einige gute Gesellschaften bieten hohe Rabatte für Nichtraucher an. Ebenfalls gibt es Premium- Tarife wo eine Option zur späteren Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne neue Gesundheitsprüfung erfolgen kann. Hier sollte man eher die Premium- Varianten wählen um in Zukunft eine maximale Flexibilität zu haben. Gute Tarife finden Sie bei der Hannoverschen Leben, Hanse Merkur, Canada Life, Allianz, Interrisk und weiteren Gesellschaften

Das Problem der Brutto- Netto Anpassung

Die meisten Gesellschaften bieten Risikolebensversicherungen mit Sofortverrechnung an. Hier zahlt der Kunde einen reduzierten ” Netto – Beitrag”. Grundsätzlich haben die Gesellschaften aber auch das Recht bei sinkenden Überschüssen die Nettobeiträge nach oben anzupassen. So kann es passieren, dass die Beiträge bis zum angegebenen Bruttobeitrag in Zukunft steigen. Achten Sie somit auf eine möglichst niedrige Brutto- Netto- Differenz in den Verträgen oder schliessen Sie direkt einen Vertrag ohne Brutto-Netto Tarifierung ab. Hier bietet die Canada Life zum Beispiel gute Möglichkeiten.

Schwere Krankheiten absichern – Die Dread Disease Versicherung
woman-3187087_1280-350x350
Schwere Krankheiten absichern – Die Dread Disease Versicherung

Rund 500.000 Menschen erkranken in Deutschland jährlich an Krebs. So dokumentiert es die Deutsche Krebshilfe. Die Deutsche Herzstiftung dokumentiert pro Jahr 300.000 Menschen, die einen Herzinfarkt erleiden. Die Zahl der Schlaganfälle wird bei 200.000 beziffert. Gegen solch schwere Krankheiten (und einige andere) kann die Die Dread Disease Versicherung zum Einsatz kommen. Die Versicherung wird auch als Schwere-Krankheiten-Vorsorge bezeichnet. Die Ursprünge dieser Versicherung liegen im angelsächsischen Raum, wo die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung weniger Verbreitung gefunden hat als in Deutschland.

Wann wird die Die Dread Disease Versicherung sinnvoll?

Nicht immer gilt die Schwere-Krankheiten-Vorsorge als die erste Wahl der Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Die direkte Absicherung der Arbeitsfähigkeit erfolgt meistens über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn sie versichert alle gesundheitlichen Ursachen, die zum Wegfall der eigenen Arbeitskraft führen können. Auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung spielt in diesen Bereich hinein. Wenn beide Versicherungen nicht in Frage kommen, dann ist die Die Dread Disease Versicherung ein interessantes Konzept. So kommen etwa Menschen mit einer psychischen Erkrankung durch die Die Dread Disease Versicherung zu einem entsprechenden Versicherungsschutz, der bei den anderen beiden Modellen nicht immer gegeben ist. Denn bei der Schwere-Krankheiten-Vorsorge werden keine psychischen Erkrankungen abgesichert, was insofern als Nachteil und gleichermaßen auch als Vorteil gesehen werden kann.

Ein klar definierter Leistungsfall

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich die Die Dread Disease Versicherung am Leistungsfall. Die Versicherungssumme wird ausbezahlt, wenn die Diagnose einer bestimmten schweren Krankheit gestellt und über einen klar definierten Zeitraum überlebt wird. Streitpunkte können sich bestenfalls anhand der Definition des Krankheitsbildes ergeben. Da sich der Versicherungsfall anhand der Diagnose definiert, spielt es auch keine Rolle, ob Einkommensausfälle eintreten oder nicht. Die Dread Disease Versicherung deckt im Gegensatz zur BU viele Ursachen, die zur Berufsunfähigkeit beitragen können, nicht ab. So werden etwa keine Rückenbeschwerden abgesichert und (wie schon eingangs erwähnt) auch keine psychischen Erkrankungen. Da die Versicherungssumme bei der Die Dread Disease Versicherung tendenziell den Rest des Lebens abdeckt und damit sehr hoch sein kann, können auch die Beiträge recht teuer sein. Eine Die Dread Disease Versicherung kann auch zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Dies kann aber zu einer hohen finanziellen Belastung werden.

Die Krebsversicherungen

Einige Versicherer bieten auch Angebote der Dread Disease Versicherung an, die sich ausschließlich auf die Krankheit Krebs beziehen. Bestandteil der Versicherung kann auch die Erstattung von entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen sein. Nicht selten wird bei der Diagnose Krebs dann eine Einmalzahlung geleistet. Diese Krebsversicherungen sind durch ihre Konzentration auf ein einziges Krankheitsbild natürlich vergleichsweise eingeschränkt.

Klar definierte Krankheiten

Der Tarif des Versicherers definiert die Krankheiten, die über eine Dread Disease Versicherung abgesichert werden können. Zu den häufigsten Krankheiten gehören der Krebs, die Multiple Sklerose, der Herzinfarkt, der Schlaganfall und die Gefäßkatheter-OP. Die vier häufigsten Krankheiten Krebs, Multiple Sklerose, der Herzinfarkt und er Schlaganfall werden derzeit bei allen Anbietern versichert.

Ein Blick in die Versicherungsbedingungen

Es kann ratsam sein, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Denn hier wird klar definiert, wann der Versicherungsfall eintritt.

Das Stadium der Krankheit

Nicht selten wird in den Versicherungsbedingungen ein bestimmtes Stadium der Krankheit festgelegt, das als versichert gilt. So kann die Zahlung der Versicherungssummen etwa bei einem Frühstadium von Krebs, der noch als gut heilbar gilt, ausgeschlossen werden. Manche medizinischen Beschreibungen können für den Laien kompliziert zu verstehen sein. Verzichten Sie in diesem Falle nicht auf eine unabhängige Beratung und Klärung.

Die Berücksichtigung von Wartezeiten

In den Versicherungsbedingungen können auch Wartezeiten aufgeführt sein. Das bedeutet, dass eine Krankheit nicht sofort mit dem Vertragsabschluss versichert ist. So kann etwa vereinbart sein, dass eine Krebsdiagnose erst nach sechs Monaten nach Vertragsbeginn zum Versicherungsfall wird. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass kranke Menschen, die sich über ihre Krankheit noch nicht bewusst sind, die Kosten für die Versicherung in die Höhe treiben.

Karenzzeiten als Versicherungsbedingung

Auch Karenzzeiten können in den Versicherungsverträgen eine Rolle spielen. Diese Karenzzeit definiert einen Zeitrahmen zwischen der Diagnose der schweren Krankheit und dem Beginn der Auszahlung. Bei manchen Versicherern beträgt diese Zeit nur 14 Tage, anderswo liegt sie bei einem Monat. Sie kann auch für unterschiedliche Krankheiten unterschiedliche festgelegt werden. Dies wird damit begründet, dass die Schwere einer Krankheit oft erst nach einem gewissen Zeitraum festgestellt werden kann.

Eine begrenzte Auswahl an Tarifen

Im Gegensatz zum angelsächsischen Raum, wo die Dread Disease Versicherung weit verbreitet ist, gibt es in Deutschland nur eine geringe Anzahl von Angeboten für die Absicherung der schweren Krankheiten. Die Dread Disease Versicherung ist hierzulande daher als ein Nischenprodukt zu verstehen. Derzeit sind sechs Anbieter auf diesem Markt in Deutschland tätig. Wir haben als Finanzmakler auf alle Gesellschaften Zugriff.

Fondsgebundene Verträge

Einige Dread Disease Versicherer legen die Beiträge in Investmentfonds an. Die Höhe des Beitrages wird dann auch durch die Wertentwicklung des Fonds bestimmt. Die Versicherungsprämie kann sich im Verlauf der Zeit ändern. Sie steigt, wenn sich der Wert des Fonds schlechter entwickelt als ursprünglich angenommen. Einige Versicherer bieten auch einen garantierten Beitrag für die ersten fünf Jahre. Danach kann eine erste Anpassung erfolgen. Bei einer positiven Wertentwicklung kann allerdings auch ein Guthaben entstehen, das beispielsweise im Zuge einer Kündigung ausbezahlt wird.

Warum brauche ich eine Unfallversicherung?
Bild-Bananenschale-350x350
Warum brauche ich eine Unfallversicherung?

 Unfälle passieren nicht nur im Straßenverkehr. Auch zu Hause oder im Berufsleben gibt es Unfälle. Eine Unfallversicherung kann den Unfall in aller Regel nicht verhindern. Sie kann aber dabei helfen, dass die mit dem Unfall verbundenen Kosten nicht zu einer zusätzlichen Belastung für die betroffene Person oder ihre Angehörigen wird.

Was deckt die Unfallversicherung ab?

Was genau abgedeckt wird, ist im jeweiligen Vertrag definiert. In aller Regel beinhaltet die Unfallversicherung eine Kostenübernahme für die Erstversorgung, für die Heilbehandlung und für die Rehabilitation. Auch unfallverbundene Kosten wie der Krankentransport können zu den Leistungen einer Unfallversicherung gehören. Bei einer dauerhaften Beeinträchtigung oder Behinderung in Folge des Unfalls kann auch ein Schmerzensgeld ausgezahlt werden. Übergangsgelder nach dem SGB IX sind ebenfalls möglich, ebenso wie Pflegegelder bei einem Betreuungsbedarf oder die Kostenübernahme für Umschulungen, falls der bisherige Beruf aufgrund des Unfalls nicht mehr ausgeübt werden kann. Tritt als Folge des Unfalls der Tod des Versicherten auf, so kann den Hinterbliebenen auch ein Sterbegeld ausbezahlt werden. Einige Unfallversicherungsträger bieten flexible Modelle an, die gemeinsam mit dem zu versichernden ausgestaltet werden können. Hier kann festgelegt werden, welche Leistungen in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden sollen.

Die Betriebsunfallversicherung

Die Betriebsunfallversicherung gilt als ein Sonderfall der Unfallversicherungen. Denn Risiken im Arbeitsleben werden heute teilweise auch im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers gesehen. Dies kann zu einer Mithaftung des Arbeitgebers bei Unfällen, bei denen der Arbeitnehmer zu Schaden kommt, führen. Insofern wird grundsätzlich zwischen Unfällen im Freizeitbereich und im Kontext der betrieblichen Tätigkeit unterschieden. Chronische gesundheitliche Folgen einer beruflichen Tätigkeit können auch die betriebliche Unfallversicherung tangieren. Teilweise werden Sie jedoch dem Krankenversicherungswesen zugeordnet. Arbeitsunfälle von Beamten werden als Dienstunfall bezeichnet. Das Versorgungsrecht für Beamte ist in einigen Bundesländern in speziellen Landesbeamtenversorgungsgesetzen ausformuliert worden.

Die gesetzliche Unfallversicherung

Neben dem Arbeitnehmer gibt es eine Vielzahl an Personengruppen, für die ebenfalls eine gesetzliche Unfallversicherung vorgeschrieben ist. Das sind etwa Pflegepersonen, wie auch Auszubildende. Auch Menschen, die in einer Behindertenwerkstatt einer Tätigkeit nachgehen und Landwirte, sowie deren mitarbeitende Familie gehört zu den gesetzlich Unfallversicherten. Nothelfer, Zeugen und rechtliche Betreuer müssen ebenfalls unfallversichert sein. Von der Pflichtmitgliedschaft in einer Unfallversicherung befreit sind nicht gewerbsmäßige Binnenfischer ebenso wie Ärzte und Zahnärzte. Mitglieder geistlicher Genossenschaften und Diakonissen, Heilpraktiker und Apotheker sind ebenfalls von der gesetzlichen Unfallversicherung befreit. Selbständige und ihre mitarbeitenden Ehegatten, sowie ehrenamtlich engagierte Mitglieder von gemeinnützigen Organisationen oder von Gewerkschaften und Partien können sich freiwillig versichern.

Einige Zahlen…

Weltweit werden jedes Jahr ungefähr 270 Millionen Arbeitsunfälle gemeldet. Rund 2,2 Millionen Menschen sterben pro Jahr an einem solchen Unfall oder an Erkrankungen, die auf die berufliche Tätigkeit zurück zu führen sind. In Deutschland wurden im Jahr 2016 insgesamt 424 tödliche Arbeitsunfälle registriert. Der Trend ist dabei rückläufig, waren es im Jahr 1992 noch 1443 tödliche Arbeitsunfälle. Die betroffenen Arbeitnehmer sind zu 80% männlich.

Wer versichert mich?

Europäisches Recht regelt, dass ein Arbeitnehmer in dem Land unfallversichert sein muss, in dem er seine Beschäftigung ausübt. Dabei ist es unerheblich, in welchem Land er wohnt. Gleichzeitig ist auch die Behandlung in dem Land, in dem er versichert ist, vorgeschrieben. In Deutschland sind Versicherungsträger für die gesetzliche Unfallversicherung die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Unfallkasse für Angestellte des öffentlichen Dienstes und die Feuerwehr-Unfallkasse. Die private Unfallversicherung kann von unterschiedlichen Versicherungsträgern angeboten werden

Spezielle Unfallversicherungen

Die Insassenunfallversicherung deckt Mitfahrende im Straßenverkehr ab. Der Abschluss dieser Versicherung gilt nach Meinung des Bundes der Versicherten und der Stiftung Warentest als umstritten, da die Kosten für verunfallte Mitfahrende in der Kfz-Haftpflichtversicherung weitgehend abgedeckt wird. Bei Unfällen im Ausland kann eine Rückholversicherung zum Tragen kommen.

Eine private Unfallversicherung 

Über die berufliche Unfallversicherung müssen Sie sich keine Gedanken machen. Diese wird im Rahmen Ihres Arbeitsvertrags abgeschlossen, so wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine private Unfallversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein. Achten Sie vor dem Abschluss darauf, welche Leistungen bereits von anderen Versicherungen abgedeckt sind.

Eine private Unfallversicherung leistet einen einmaligen Beitrag, wenn ein Arzt einen Invaliditätsgrad-also eine dauerhafte Schädigung des Körpers oder eines Körperteils feststellt. Die sogenannte Grundsumme wird in dem Fall je nach Umfang des Invaliditätsgrades erhöht.

Neben der Grundinvaliditätssumme bieten viele Gesellschaften die Möglichkeit an, eine lebenslange Unfallrente, Bergungskosten, Kosten für kosmetische Operationen oder Todesfallleistungen zu zahlen. Je nach individuellen Möglichkeiten.

TIPP:

Kombinieren Sie niemals eine Unfallversicherung mit einem Sparprodukt. Trennen Sie immer Versicherungen von Vermögensaufbau.
Diese Varianten werden gern als Kinderabsicherung angeboten, taugen aber nichts und sind zu teuer.

 

Wenn Sie eine private Unfallversicherung berechnen, vergleichen oder abschliessen möchten, können Sie das HIER mit unserem Onlinerechner tun.

Krankentagegeldabsicherung
photodune-1713617-woman-with-leg-in-plaster-s-350x350
Krankentagegeldabsicherung

Neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die  Krankentagegeldabsicherung einen wichtigen Baustein in der Einkommensabsicherung dar. Die Krankentagegeldversicherung bietet sich sowohl für Angestellte, wie auch für Selbständige und Freiberufler an und sichert einen Teil des Einkommensverlustes bei Arbeitsunfähigkeit ab, nachdem die gesetzliche Lohnfortzahlung nach dem 42. Tag der Krankheit endet.

Das Krankentagegeld für Angestellte

Wer gesetzlich versichert krankgeschrieben ist, bekommt vom Arbeitgeber bis zu sechs Wochen sein Gehalt weiter ausbezahlt. Nach der sechsten Woche ist die Krankenkasse für Zahlung Ihres Gehalts zuständig. Dies erfolgt jedoch nicht in der vollen Höhe: So werden 70% des Bruttogehalts (bis maximal zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze) oder 90% des Nettogehalts ausbezahlt. Je nachdem, welcher Wert der geringere ist. Im Jahr 2016 lag der Höchstbetrag pro Tag bei 98,88 EUR, was einem Gehalt von 2.966,40 EUR brutto entspricht. Hiervon wird auch der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Dies führt zu einer Auszahlung von maximal 2.609,56 EUR.

Die Absicherung der Einkommenslücke im Krankheitsfall

Mit Hilfe der Krankentagegeldabsicherung können Sie diese Einkommenslücke im Krankheitsfall ab der sechsten Woche absichern. Denn unabhängig von der Erkrankung bestehen alle finanziellen Verpflichtungen, wie Kreditzahlungen, Miete oder Strom weiter. Dies kann zu finanziellen Einbußen oder Liquiditätsengpässen führen. Ab dem Ende der Lohnfortzahlung von Seiten des Arbeitgebers kann die Krankentagegeldabsicherung die Differenz zwischen dem Nettogehalt und dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ausgleichen. Auf diese Weise bleibt der bisherige Lebensstandard erhalten und die Deckung der laufenden Kosten bleibt gesichert.

Das Krankentagegeld für Selbständige und Freiberufler

Wer selbständig oder freiberuflich tätig ist und sich privatversichert hat, kommt durch die Krankentagegeldversicherung zu einem weiteren Vorteil: Vor allem für kleine Unternehmer, die keinen Stellvertreter einsetzen können kann es existenziell sein, die Krankheit durch eine Krankentagegeldabsicherung abzusichern. Die Absicherung für Selbständige oder Freiberufler tritt häufig schon ab dem 4. Krankheitstag ein. Denn eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht hier nicht.

Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig und freiwillig gesetzlich versichert sind, dann haben sie die Möglichkeit sich zum normalen Beitragssatz von 14,6% zu versichern. In diesem Fall bekommen Sie auch ein gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit mit der Begrenzung auf 98,88 EUR pro Tag. So wie ein Arbeitnehmer. Alternativ können Sie auch einen vergünstigten Beitragssatz von 14% wählen. Dann entfällt das Krankengeld aus der gesetzlichen Versicherung vollständig. In beiden Fällen ist es wichtig, die jeweils unversicherte Zeit durch eine entsprechende Krankentagegeldabsicherung in der richtigen Höhe auszugleichen. Auf diese Weise vermeiden Sie finanzielle Nachteile und reduzieren Sie die Gefährdung Ihrer Existenz

Vorteile der Krankentagegeldabsicherung

Die Krankentagegeldabsicherung kann mit einem flexiblen Leistungsbeginn abgeschlossen werden. So können Selbständige und freiberuflich Tätige bereits ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit in den Genuss der Leistungen kommen. Das Krankentagegeld ist steuerfrei. Und dies gilt auch für Sonn- und Feiertage. Die meisten Versicherer bieten flexible Modelle an, die im Rahmen der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden können.

Die Risiko Gehaltsfortzahlung für die GmbH

Auch für eine GmbH kann die längerfristige Arbeitsunfähigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers negative Folgen haben. Dies kann insbesondere bei kleineren Unternehmen auch zu einer Existenzgefährdung des Unternehmens führen. Aus diesem Grunde werden Krankengeldtarife auch speziell für Gesellschafter-Geschäftsführer für die GmbH angeboten. Das Risiko der GmbH wird dabei an den Versicherer weitergeben und das Gehalt bleibt über den Gesamten Zeitraum der Gehaltsfortzahlung abgesichert. Als feste kalkulatorische Kostengröße kann der Beitrag als abzugsfähige Betriebsausgabe gebucht werden. Durch die Absicherung von Seitens des Versicherers kann sich das Unternehmen eine entsprechende Vertretung leisten und damit den Fortbestand einer GmbH auch bei längerer Krankheit sichern. Für den Gesellschafter-Geschäftsführer hat die Absicherung den Vorteil, dass die Gehaltsfortzahlung der GmbH direkt in das private bzw. gesetzliche Krankengeld übergeht. Wenn die Gehaltsfortzahlung eine längere Karenzzeit erlaubt, wird das private Krankengeld zur günstigeren Alternative.

Das Ende einer Krankentagegeldabsicherung

Tritt eine Berufsunfähigkeit oder eine Pflegebedürftigkeit ein, so endet die Krankentagegeldabsicherung. In diesem Fall beginnt die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Pflegeversicherung. Wird die Krankheit überwunden, so werden die Leistungen der privaten Krankentagegeldabsicherung ebenfalls eingestellt. Der Versicherer kann auch eine Obergrenze an Krankheitstagen vereinbaren, an denen entsprechende Leistungen ausbezahlt werden.

Die Krankentagegeldversicherung für Schwangere

Eine Gesetzesänderung durch den Deutschen Bundestag vom 16. Februar 2017 sieht vor, dass Versicherungsgesellschaften, die Krankentagegeldversicherungen anbieten, den durch eine Schwangerschaft verursachten Verdienstausfall, auch durch das Krankentagegeld zu ersetzen, insofern einer versicherte Frau kein anderweitiger angemessener Ersatz in dieser Zeit zusteht. Die Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen musste entsprechend ergänzt werden.

Das Bereichsverbot

Gemäß § 4 Abs. 2 der Musterbedingungen 2009 für die Krankentagegeldversicherung des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen darf das Krankentagegeld zusammen mit anderen Krankengeldern und Krankentagegeldern, wie etwa dem Übergangsgeld oder dem Verletztengeld das Nettoeinkommen der bisherigen beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen. Dieses Bereichsverbot ist allerdings umstritten, da es laut § 200 VVG nur für Schadensversicherungen, nicht aber für Summenversicherungen anzuwenden ist. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes hierzu steht noch aus.

Worauf ist bei einer privaten Krankentagegeldversicherung zu achten?

Die private Krankentagegeldversicherung soll die entstehende Lücke zum Nettoeinkommen absichern. Die Beiträge liegen z.B. für 10 € KTG (was 300 € im Monat entspricht) bei ca. 4€ im Monat.

Es gibt Gesellschaften, die in den ersten 36 Monaten nach dem Abschluss vertraglich die Möglichkeit haben, im Leistungsfall von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen. Wenn das KTG im November bezogen wird könnte es somit passieren, dass die Gesellschaft den Vertrag zum Dezember kündigt, insofern dieser noch nicht länger als 36 Monate besteht. Hier macht es Sinn Gesellschaften zu wählen, die auf das Kündigungsrecht im Leistungsfall verzichten.