Arbeitsunfähig

Als Angestellter erhalten Sie die ersten 42 Tage gesetzliche Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

Ab dem 42. Tag ihrer Krankheit erhalten sie Geld von der gesetzlichen/privaten Krankenversicherung. Die Zahlung betragen ca. 90 % des Nettoeinkommens, so dass sie eine kleine, finanzielle Lücke haben. Diese Lücke können sie mit einem separaten Krankentagegeld schließen. Sie füllen damit ihre Zahlung auf 100% ihres Nettoeinkommens auf. Die Kosten für ein Krankentagegeld liegen bei ca. 3 bis 4 Euro monatlich.

Nach spätestens 78 Wochen können Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Vorausgesetzt, Sie sind anspruchsberechtigt und dauerhaft erwerbsgemindert. Die Voraussetzungen hierfür sind nicht immer geben. Wir empfehlen bei Ihrer individuellen Berechnung der Absicherungslücke, die Erwerbsminderungsrente nicht  mit zu berücksichtigen.

Eine private Berufsunfähigkeits- versicherung schließt die Lücke nach 6 Monaten. Sie erhalten so ihre vereinbarte Rente auch Rückwirkend seit Beginn der Erkrankung und haben somit keine finanziellen Engpässe.

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unser Beratungsprozess zur Schließung Ihrer Versorgungslücke

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