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Tipps und Wissenswertes zu Sachversicherung

Wer zahlt bei Sturmschäden?
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Wer zahlt bei Sturmschäden?

Sturmtief Sabine rauschte gerade erst über unsere Köpfe hinweg, aber der Orkan, mit stellenweise bis zu 100 km/h schnellen Böen, richtete nicht die befürchteten Schäden an. Zum Glück für alle Beteiligten trat das Worst-Case-Szenario nicht ein.

Was ist wenn ein Sturm mal nicht so glimpflich abläuft und es zu echten Schäden an Ihrem Hab & Gut kommt?

Welche Versicherung deckt welche Schäden?

Nehmen wir also einmal an, Ihr Eigenheim wird bei einem Sturm beschädigt und es kommt zu Schäden an Ihrem Dach. Welche Versicherung trägt die Kosten und welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

In diesem angesprochenen Fall greift Ihre Wohngebäudeversicherung. Dafür muss der Sturm aber auch in den Augen der Versicherung ein Sturm sein und das heißt mindestens Windstärke 8! Ist dieser Fall gegeben deckt die Wohngebäudeversicherung auch andere entstandene Schäden an Ihrem Haus, wie zum Beispiel durch umgestürzte Bäume, oder auch Schäden am Schornstein.

Kommt es im Zuge des Sturm auch zu Hagel und der Schäden verursacht,  sind diese ebenfalls versichert.

Interessant: Fällt der Baum des Nachbarn auf Ihr Eigenheim und verursacht Schäden, haftet trotzdem Ihre Wohngebäudeversicherung. Der Baum des Nachbarn fällt unter die Rubrik „Elementarschaden“, daher ist der Ursprungsort des Baumes nicht relevant.

Sollte es aber durch starken Regen zu Wasserschäden kommen zahlt Ihre Versicherung nur wenn Sie den Zusatzbaustein „Elementarschäden“ in Ihrer Wohngebäudeversicherung oder in Ihrer Hausratsversicherung abgeschlossen haben. Andernfalls bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Auch Schäden durch Ihr umherfliegendes Mobiliar sind kein Fall für die Wohngebäudeversicherung sondern werden über die Hausratsversicherung getragen.

Brauch ich die Wohngebäudeversicherung?

Mit wärmster Empfehlung ja! Schließlich kommt es statistisch gesehen immer häufiger zu Unwettern und damit verbunden auch zu Schäden an Immobilien. Fakt ist: Naturgewalten haben 2017 knapp 3 Milliarden Versicherungsschäden verursacht, eine beeindruckende Zahl.

Die dadurch entstehenden Kosten sind kein Peanuts und können Ihnen finanziell wirklich weh tun und Sie schlimmsten Falls ruinieren.

Auswirkungen eines Eigentumswechsels auf die Gebäudeversicherung
Auswirkungen eines Eigentumswechsels auf die Gebäudeversicherung

Bei dem Erwerb von Immobilien geht die Wohngebäudeversicherung ab einem bestimmten Zeitpunkt auf den Erwerber über. Es soll so vermieden werden, dass ein Gebäude zu einem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs nicht versichert ist und für Schäden die in der Zeit entstehen der neue Käufer haften muss.

 Dem Eigentumsübergang geht natürlich ein Rechtsgeschäft hervor. Am häufigsten wir ein Kaufvertrag durchgeführt. Neben dem Kauf einer Immobilie gibt es aber auch noch andere Formen, um an Immobilienvermögen zu kommen. Eine weitere Möglichkeit ist eine Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten ( zum Beispiel bei einer vorweggenommenen Erbfolge), Aneignung durch Zwangsvollstreckung, Erbschaft oder Sicherungsübereignungen.

 Wann erfolgt der Eigentumswechsel?

 Sie müssen als Erwerber im Grundbuch (Abteilung 1) eingetragen sein. Erst dann sind Sie offizieller Eigentümer. Die Eintragung dauert je nach Amtsgericht immer eine Weile und erfolgt als letzter Schritt im Übertragungsprozess.  Nach der Unterschrift des Kaufvertrages wird erstmal eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen. Diese soll Sie als potentieller Käufer vor etwaigen Eintragungen (z.B. Sicherungsmaßnahmen) von Dritten schützen. Erst nachdem die Fälligkeitsvoraussetzungen gegeben sind, die Immobilie übergeben und der Kaufpreis gezahlt wurde, erfolgt die offizielle Eintragung im Grundbuch. Mit Bestätigung der Eintragung ist der Eigentümerwechsel vollzogen und die Wohngebäudeversicherung geht auf Sie als neuer Eigentümer über.

 Muss die Versicherung informiert werden?

Ja! Sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber sind gesetzlich verpflichtet, dem Versicherer die Veräußerung unverzüglich mitzuteilen. (§ 97 Versicherungsvertragsgesetz – VVG).

 Was passiert mit der Gebäudeversicherung?

Der Versicherungsvertrag geht automatisch zum Zeitpunkt der Veräußerung (§ 95 VVG). Auf den Erwerber über.
Der Versicherungsschutz besteht somit ohne Unterbrechung und der Versicherungsschutz ist gewährleistet. Der neue Versicherungsnehmer hat nun das Recht, mit der Versicherung über den Versicherungsschutz zu sprechen und diesen ggf. zu erweitern oder weitere Leistungsbausteine zu integrieren (z.B. Elementarabsicherung). Auch eine Anpassung der Versicherung auf aktuelle Versicherungsbedingungen wäre möglich.

Kann die alte Gebäudeversicherung auch gekündigt werden? 

Bei einer Veräußerung haben nur der Erwerber und der Versicherer das Recht, den Vertrag zu beenden (§ 96 VVG). Der Veräußerer kann den Vertrag nicht kündigen, was auch gar nicht notwendig ist, weil er auf den Erwerber übergeht.

Der Erwerber kann den Vertrag zum Ende des laufenden Versicherungsjahres beenden – oder mit sofortiger Wirkung per Sonderkündigungsrecht. Für den Fall benötigt die Versicherung einen Nachweis in Form des neuen Grundbuchauszuges. Kündigt der Versicherer, dann erlischt der Vertrag einen Monat nach Zugang der Kündigung. Sollte dies der Fall sein halten Sie bitte mit der Versicherung Rücksprache. Manche Gesellschaften lassen mit sich verhandeln und akzeptieren eine Kündigung des Versicherungsnehmers, statt selbst zu kündigen. Das ist wichtig da bei einem neuen Antrag einer neuen Gesellschaft so nicht angegeben werden muss, dass der Vorversicherer gekündigt hat. Kündigt die Gesellschaft Ihnen, lehnen viele neue Gesellschaften dann Ihren Antrag ab, bzw. erschweren in dem Fall die Aufnahme für Sie.

 Eine Kündigung ist nur innerhalb eines Monats nach dem Eigentumswechsel möglich (Stichtag ist die Umschreibung im Grundbuch).

Weiß der Erwerber nicht, dass eine Versicherung besteht, dann kann er noch innerhalb eine Monats kündigen, nachdem ihm dies bekannt wird. Dasselbe gilt, wenn der Erwerber die Mitteilung über die Grundbuchumschreibung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist erhält (bitte eine Kopie der Mitteilung des Grundbuchamtes der Kündigung beifügen).
Weiß der Versicherer nicht, dass der Eigentümer gewechselt hat, kann er noch innerhalb eines Monats kündigen, nachdem ihm dies bekannt wird.

 Wer zahlt die Beiträge bei dem Eigentumsübergang?

Läuft der Vertrag weiter, sind der Erwerber und der Veräußerer gemeinsam verpflichtet, den Beitrag für das laufende Versicherungsjahr zu zahlen (gesamtschuldnerische Haftung). Der Erwerber und der Veräußerer einigen sich untereinander, wer den Beitrag bezahlt und wie der Ausgleich untereinander erfolgt; ein Ausgleich durch den Versicherer ist nicht möglich. In den folgenden Versicherungsjahren bezahlt der Erwerber den Beitrag.

Was ist wenn man als Erwerber nicht weiss, das es einen Vertrag gibt?

Wenn Sie als Erwerber nichts davon ahnen das es bereits einen Vertrag gibt, dann muss die Gesellschaft den neuen Vertrag wieder aufheben.

Besonderheiten

Bei dem Erwerb der Immobilie aus einer Zwangsvollstreckung gelten dieselben Bestimmungen wie bei einer Veräußerung (§ 99 VVG). Stichtag den Eigentumswechsel ist der Zuschlag bei der Versteigerung.

Bei der Vererbung einer erfolgt erfolgt der Eigentumswechsel kraft Gesetz (§§ 1922, 1967 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) bei Tod des Erblassers. Die Versicherung geht automatisch auf den Erben über. Ein Kündigungsrecht besteht für den neuen Eigentümer in dem Fall nicht.

Bei Eigentumswohnungen die sich in einer WEG befinden, besteht automatisch immer eine Wohngebäudeversicherung deren anteilige Kosten Sie automatisch mit übernehmen. Hier haben Sie kein Kündigungsrecht. Ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung obliegt hier nur der Hausverwaltung unter Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft.

 Unser Tipp:

 Bevor Sie sich dazu entscheiden eine Wohngebäudeversicherung zu übernehmen, sollten Sie den Vertrag unbedingt überprüfen. Lassen Sie sich bereits während des Kaufprozesses von der Maklerin oder dem Eigentümer die Unterlagen zur Wohngebäudeversicherung aushändigen. So haben Sie genügend Zeit, sich in Ruhe damit zu beschäftigen.

Warum brauche ich eine Hausratversicherung?
Hausrat
Warum brauche ich eine Hausratversicherung?

Neben der privaten Haftpflichtversicherung zählt die Hausrat sicher mit zu den bekanntesten Versicherungen der Deutschen.
Heute schauen wir uns einmal an, was sich genau hinter dieser Versicherung verbirgt.

Die Hausratversicherung wurde dazu entwickelt, den Hausrat (also die Möbel und die Einrichtung der Wohnung oder des Haues) vor bestimmten Risiken abzusichern. Zu den hauptsächlichen Gefahren zählen dabei Einbruchdiebstahl, Feuer, Beschädigungen durch Witterungseinflüsse wie Sturm, Hagel und Blitzschlag sowie Schäden durch Vandalismus und innere Unruhe. Auch Schäden, die durch Leitungswasser, Implosion und Explosion verursacht werden, lassen sich durch eine Hausratversicherung abdecken.

Die Versicherung übernimmt dabei nicht nur die Sachschäden, sondern auch daraus resultierende Folgekosten, die für das Aufräumen, für den anschließenden Schutz oder für einen Hotelaufenthalt anfallen. Bei Bedarf lässt sich die einfache Hausratversicherung ergänzen, sodass beispielsweise die Fahrräder vor Diebstahl geschützt sind. Überspannungsschäden und Elementarschäden können ebenfalls mit in die Hausratversicherung als Zusatzklauseln aufgenommen werden und halten wir für Sinnvoll.

Selbstbeteiligung zur Beitragssenkung

Häufig arbeiten die Versicherer mit einem Selbstbehalt. Dadurch lassen sich die Beitragskosten verringern, allerdings müssen die Betroffenen einen Teil der Kosten selbst tragen. Ein Vergleich von Beitragshöhe und Selbstbehalt hilft Ihnen bei der Entscheidung für ein Versicherungsmodell.

Die klassische Verbraucher-Hausratversicherung

Durch die Hausratversicherung wird das üblicherweise private, bewegliche Eigentum abgedeckt. Wenn die eigenen Sachen zerstört, beschädigt oder gestohlen werden, ist die Versicherung dazu verpflichtet, den Ersatz dieses Hausrats zu bezahlen. Grundsätzlich bezieht sich die Hausratversicherung auf beinahe alle beweglichen Dinge, die zum Haushalt der Versicherten gehören. Das umfasst Möbel, elektronische Geräte, Kleidung, Erbgüter und vieles mehr. Bei den meisten Versicherungen werden auch die beruflich eingesetzten Sachen wie Laptop und Büromaterial eingeschlossen. Wenn das heimische Arbeitszimmer eine separate Eingangstür hat, also außerhalb der Wohnung liegt, sind die beruflich genutzten Geräte jedoch nicht versichert.

Typische Reglementierungen der Hausratversicherung

Die übliche Hausratversicherung bezieht sich vor allem auf den Wiederbeschaffungswert. Das bedeutet, dass die Gegenstände, die beschädigt wurden, durch die Versicherungszahlung ersetzt werden können. Der neuwertige Ersatz soll dem ursprünglichen Hausrat in Art und Qualität entsprechen. Es gibt allerdings auch Gesellschaften, die zum Neuwert versichern. Dies wirkt sich allerdings auch auf die Versicherungsprämie aus.

Als verbundene Sachversicherung kann die Hausratversicherung die entsprechenden Gefahren nur zusammen abdecken. Darum lässt sich der Versicherungsvertrag gegebenenfalls nur komplett kündigen. Als Alternative können die Versicherten einen gebündelten Vertrag abschließen. Das ist vor allem bei Gewerbebetrieben und bei der Industrieversicherung gebräuchlich, wenn einzelne Risiken versichert werden sollen.

Vertragslaufzeit

Sie sollten generell nur einen Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abschliessen. Die Berater erzählen Ihnen oft gern was anderes und preisen 3 oder schlimmer noch 5-Jahres Verträge mit hohen Rabatten an. Meist gibt es ähnlich günstige Versicherer auch mit einem Jahresvertrag.

Details zum Versicherungsort

In der Versicherungspolice sind die genauen Angaben zum Versicherungsort festgelegt. Dabei handelt es sich standardmäßig um die von Ihnen genutzte Wohnung. Neben dem eigentlichen Wohnraum bezieht sich die Hausratversicherung auch auf die Terrasse, den Balkon und die Loggia. In einem Mehrfamilienhaus gehören außerdem die gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten dazu. Dabei kann es sich beispielsweise um den Abstellraum für die Fahrräder handeln oder um den Waschkeller. Häufig umfasst die Hausratversicherung auch die Sachen, die sich in den Nebengebäuden oder auf dem Garagengrundstück befinden. Hier ist von der unmittelbaren Nähe zum eigentlichen Versicherungsort die Rede.

Entschädigungsgrenzen und besondere Leistungen der Hausratversicherung

Für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Briefmarken und Kunstwerke haben viele Hausratversicherungen eine Entschädigungsgrenze, die standardmäßig bei 20 % liegt. Diese können Sie bei einigen Versicherern nach Wunsch erweitern. Damit Sie die gewünschte Entschädigung im Schadensfall tatsächlich erhalten, sollten Sie die Wertsachen in einem Tresor aufbewahren.

Bei einer Hausratversicherung haben Sie ja nach Tarif und Gesellschaft auch einen Anspruch bei Diebstahl von Hausrat aus dem PKW, Schiffskabinen, Krankenzimmern. Hier greift die sogenannte Außenversicherung auch auf Reisen. Ein nicht unwichtiges Argument für einen Hausrat-Schutz.

Die Berechnung von Versicherungssumme und Versicherungsprämie

Die Prämie wird auf der Basis der gewünschten Versicherungssumme berechnet und nimmt Bezug auf die individuellen Einschlüsse und die Lage des Versicherungsortes. Die Lage zeigt beispielsweise an, wie hoch das Risiko von Einbruchdiebstahl ist oder um welche Überschwemmungs-Tarifzone es sich handelt. Die meisten Versicherungen arbeiten mit einer Faustformel, die sich auf die Wohnfläche bezieht. Meist wird hier 650 € pro QM angenommen. (Wohnflächenmodell). Ein Summenmodell ist

Damit Sie nicht über- und unterversichert sind, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme korrekt festgelegt wird. Ansonsten kann es passieren, dass der Wert Ihres Hausrats höher ist als die Versicherungssumme. Im Schadensfall erhalten Sie hier keine ausreichende Entschädigung. Im Gegensatz dazu bezahlen Sie bei der Überversicherung einen zu hohen Beitrag.

das wichtigste zum Schluss

Achten  Sie immer darauf, dass ein sogenannter Unterversicherungs -Verzicht vereinbart wird. Dies führt dazu, dass im Schadenfall die Versicherungsleistung ggf. auch höher ausfallen kann als die vereinbarte Versicherungssumme. Weiterhin sollte immer Leistungen auch bei grober Fahrlässigkeit mitversichert sein. Eine brennende Kerze die vergessen wurde auszupusten, war schon oft Grund eines Wohnungsbrandes.

Als Tipp empfehlen wir, einmal die Wohnung langsam zu filmen. Offnen Sie dabei ruhig alle Schränke, damit Sie im Falle eines Schadens Ihren kompletten Hausrat auflisten und nichts vergessen. Schicken Sie sich die Datei auf Ihre Email- Adresse oder speichern Sie die Datei in einer Cloud. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass die Daten immer verfügbar sind, auch wenn Ihr PC ggf. auch zerstört wurde.

 

Sollten Sie Ihre Finanzen ohne Berater selbst regeln, können wir Ihnen die angefügten Gesellschaft* für eine Online – Abschluss empfehlen.

Die private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung

Es gibt Versicherungen, die sind gesetzlich vorgeschrieben. So etwa die Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Krankenversicherung. Und dann gibt es freiwillige Versicherungen. Die private Haftpflichtversicherung gehört dazu. Freiwillig? Bedeutet das, dass wir eigentlich auf diese Versicherung verzichten könnten? Theoretisch, ja. Der Gesetzgeber hält sich da raus. Allerdings kann es recht teuer werden, ohne eine Privathaftpflichtversicherung durch den Alltag zu schreiten. Denn ein fahrlässig verursachter Schaden kann durchaus unsere wirtschaftliche Existenz an ihren Abgrund bringen. Vorausgesetzt eben, es besteht keine private Haftpflichtversicherung.

Wir haften für fahrlässig verursachte Schäden ?

Der § 823 Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch regelt, dass wir für fahrlässig verursachte Schäden haften. Und bei dieser Haftung gibt es keine Obergrenze. Die Haftung kann also so teuer werden wie der entstandene Schaden. Und aus genau diesem Paragraphen leitet sich auch die Notwendigkeit einer privaten Haftpflichtversicherung ab. Voraussetzung für eine Haftung nach dem § 823 Abs. 1 BGB ist die Fahrlässigkeit. Was bedeutet denn dieser Begriff, den wir im juristischen Kontext immer wieder zu hören bekommen? Dies wiederum ist im § 276 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Fahrlässigkeit ist das Außer-Acht-Lassen „der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“. Oder auf Gutdeutsch ausgedrückt: Ich habe einfach nicht aufpasst. Und dadurch ergibt sich das Verschulden. Ganz im Gegensatz zum Vorsatz: Hier habe ich mir das Ziel gesetzt, einen Schaden zu verursachen. Vorsätzliches Handeln wird allerdings nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Die Haftpflichtversicherung für private Schäden ?

Privathaftpflichtversicherung – schon der Name sagt es: Es ist die Haftpflichtversicherung für Ansprüche, die im privaten Bereich entstehen. Wenn Sie also innerhalb der beruflichen Arbeit oder im Kontext eines Vertrages einen Schaden verursachst, dann wird dieser nicht über die private Haftpflichtversicherung zu regeln sein. Auch nebenberufliche Tätigkeiten (so etwa eine Kinderbetreuung oder auch ehrenamtliches Engagement) müssen auf anderem Wege versichert werden.

Die typischen Risiken des Alltags ?

Die Privathaftpflichtversicherung setzt sich das Ziel, typische Risiken des Alltags abzudecken. Das können die Haftung aus Wohn- und Hausbesitz sein, die Haftung bei der Ausübung eines Sports oder auch die Tierhaltung, soweit diese nicht über die Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Schäden innerhalb einer Mietwohnung sind von der Privathaftpflichtversicherung in aller Regel ausgeschlossen, wenn es sich dabei um Glasschäden, Schimmel, Abnutzung oder Schäden an heizungstechnischen und elektrischen Anlagen handelt. Auch der Gebrauch von Kraftfahrzeugen spielt bei der privaten Haftpflichtversicherung keine Rolle. Dies wird in der Kfz-Haftpflichtversicherung geregelt, die für jeden Fahrzeughalter verpflichtend ist. Ausnahmen bilden Kraftfahrzeuge, die außerhalb öffentlicher Wege zum Einsatz kommen und solche, die eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten.

Personen- und Sachschäden ?

In aller Regel werden über die Privathaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden abgedeckt. Vermögensschäden, die nicht auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind, können über besondere Vereinbarungen in den Vertrag miteingeschlossen werden. In der Praxis findet das eher selten statt. Im Versicherungsvertrag wird auch die Deckungssumme vereinbart, also jener Betrag, der im Schadensfall maximal ausgezahlt werden kann.

Eltern haften für ihre Kinder?

Wir kennen alle das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“. Doch dieser Satz ist juristisch nicht ganz haltbar und vielleicht eher als pädagogischer Hinweis an die Eltern zu sehen, der Aufsichtspflicht nachzukommen. Denn Eltern haften nur dann für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Und das ist im Zweifelsfall dann eine Entscheidung der Rechtsprechung. Gemäß § 828 BGB haften Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr überhaupt nicht selbst, zwischen dem 7. und dem 10. Lebensjahr mit Einschränkungen und bis zum 18. Lebensjahr entsprechend ihrer Einsichtsfähigkeit. Sollte der Verletzung der Aufsichtspflicht zugestimmt werden, dann greift der Passus “Absicherung für deliktunfähige Kinder”. Dieser sollte immer bei einer Haftpflicht vorhanden sein, insofern Sie Kinder haben.

Weitere Zusatzdeckungen

Zusatzdeckungen werden meist gegen einen Mehrbetrag oder gleich als Paket mitversichert. Das kann etwa die Ausfalldeckung sein oder die Versicherung von Mietsachschäden. Auch Schlüsselschäden, Gefälligkeitsschäden oder Schäden, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Ausübung entstehen, können als Zusatzdeckung in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.Wir empfehlen immer den Abschluss eines Premium- Tarifes, um im Leistungsfall umfassende Deckung zu haben.

Fazit: Nie mehr ohne private Haftpflichtversicherung

Sie haften in voller Höhe für von Ihnen fahrlässig verursachte Schäden. Und das kann bedeuten, dass Sie am Ende einen Schaden zu ersetzen haben, der Ihre finanziellen Mittel weit übersteigt. Und da stellt sich die Frage: Ist es in diesem Zusammenhang nicht schon grob fahrlässig, auf eine Privathaftpflichtversicherung zu verzichten?

Gern helfen wir Ihnen zu dem Thema weiter. Bitte nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf.

Sollten Sie Ihre Finanzen ohne Berater selbst regeln, können wir Ihnen die angefügten Gesellschaften* für eine Online – Abschluss empfehlen.

Der Gesetzgeber verpflichtet uns ab dem 01.03.2018 vor der Bereitstellung von Informationen auf unsere berufsrechtlichen Regelungen hinzuweisen. Diese finden Sie HIER in der Markt- und Informationsgrundlage. Die Inhalte dieser Seite stellten keine Beratung dar. Für konkrete Informationen zu Produkten können Sie HIER einen Beratungstermin vereinbaren.