Warum brauche ich eine Unfallversicherung?

 Unfälle passieren nicht nur im Straßenverkehr. Auch zu Hause oder im Berufsleben gibt es Unfälle. Eine Unfallversicherung kann den Unfall in aller Regel nicht verhindern. Sie kann aber dabei helfen, dass die mit dem Unfall verbundenen Kosten nicht zu einer zusätzlichen Belastung für die betroffene Person oder ihre Angehörigen wird.

Was deckt die Unfallversicherung ab?

Was genau abgedeckt wird, ist im jeweiligen Vertrag definiert. In aller Regel beinhaltet die Unfallversicherung eine Kostenübernahme für die Erstversorgung, für die Heilbehandlung und für die Rehabilitation. Auch unfallverbundene Kosten wie der Krankentransport können zu den Leistungen einer Unfallversicherung gehören. Bei einer dauerhaften Beeinträchtigung oder Behinderung in Folge des Unfalls kann auch ein Schmerzensgeld ausgezahlt werden. Übergangsgelder nach dem SGB IX sind ebenfalls möglich, ebenso wie Pflegegelder bei einem Betreuungsbedarf oder die Kostenübernahme für Umschulungen, falls der bisherige Beruf aufgrund des Unfalls nicht mehr ausgeübt werden kann. Tritt als Folge des Unfalls der Tod des Versicherten auf, so kann den Hinterbliebenen auch ein Sterbegeld ausbezahlt werden. Einige Unfallversicherungsträger bieten flexible Modelle an, die gemeinsam mit dem zu Versichernden ausgestaltet werden können. Hier kann festgelegt werden, welche Leistungen in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden sollen.

Die Betriebsunfallversicherung

Die Betriebsunfallversicherung gilt als ein Sonderfall der Unfallversicherungen. Denn Risiken im Arbeitsleben werden heute teilweise auch im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers gesehen. Dies kann zu einer Mithaftung des Arbeitgebers bei Unfällen, bei denen der Arbeitnehmer zu Schaden kommt, führen. Insofern wird grundsätzlich zwischen Unfällen im Freizeitbereich und im Kontext der betrieblichen Tätigkeit unterschieden. Chronische gesundheitliche Folgen einer beruflichen Tätigkeit können auch die betriebliche Unfallversicherung tangieren. Teilweise werden Sie jedoch dem Krankenversicherungswesen zugeordnet. Arbeitsunfälle von Beamten werden als Dienstunfall bezeichnet. Das Versorgungsrecht für Beamte ist in einigen Bundesländern in speziellen Landesbeamtenversorgungsgesetzen ausformuliert worden.

Die gesetzliche Unfallversicherung

Neben dem Arbeitnehmer gibt es eine Vielzahl an Personengruppen, für die ebenfalls eine gesetzliche Unfallversicherung vorgeschrieben ist. Das sind etwa Pflegepersonen, wie auch Auszubildende. Auch Menschen, die in einer Behindertenwerkstatt einer Tätigkeit nachgehen und Landwirte, sowie deren mitarbeitende Familie gehört zu den gesetzlich Unfallversicherten. Nothelfer, Zeugen und rechtliche Betreuer müssen ebenfalls unfallversichert sein. Von der Pflichtmitgliedschaft in einer Unfallversicherung befreit sind nicht gewerbsmäßige Binnenfischer ebenso wie Ärzte und Zahnärzte. Mitglieder geistlicher Genossenschaften und Diakonissen, Heilpraktiker und Apotheker sind ebenfalls von der gesetzlichen Unfallversicherung befreit. Selbständige und ihre mitarbeitenden Ehegatten, sowie ehrenamtlich engagierte Mitglieder von gemeinnützigen Organisationen oder von Gewerkschaften und Partien können sich freiwillig versichern.

Einige Zahlen…

Weltweit werden jedes Jahr ungefähr 270 Millionen Arbeitsunfälle gemeldet. Rund 2,2 Millionen Menschen sterben pro Jahr an einem solchen Unfall oder an Erkrankungen, die auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen sind. In Deutschland wurden im Jahr 2016 insgesamt 424 tödliche Arbeitsunfälle registriert. Der Trend ist dabei rückläufig, waren es im Jahr 1992 noch 1443 tödliche Arbeitsunfälle. Die betroffenen Arbeitnehmer sind zu 80% männlich.

Wer versichert mich?

Europäisches Recht regelt, dass ein Arbeitnehmer in dem Land unfallversichert sein muss, in dem er seine Beschäftigung ausübt. Dabei ist es unerheblich, in welchem Land er wohnt. Gleichzeitig ist auch die Behandlung in dem Land, in dem er versichert ist, vorgeschrieben. In Deutschland sind Versicherungsträger für die gesetzliche Unfallversicherung, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Unfallkasse für Angestellte des öffentlichen Dienstes und die Feuerwehr-Unfallkasse. Die private Unfallversicherung kann von unterschiedlichen Versicherungsträgern angeboten werden.

Spezielle Unfallversicherungen

Die Insassenunfallversicherung deckt Mitfahrende im Straßenverkehr ab. Der Abschluss dieser Versicherung gilt nach Meinung des Bundes der Versicherten und der Stiftung Warentest als umstritten, da die Kosten für verunfallte Mitfahrende in der Kfz-Haftpflichtversicherung weitgehend abgedeckt wird. Bei Unfällen im Ausland kann eine Rückholversicherung zum Tragen kommen.

Eine private Unfallversicherung 

Über die berufliche Unfallversicherung müssen Sie sich keine Gedanken machen. Diese wird im Rahmen Ihres Arbeitsvertrags abgeschlossen, so wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine private Unfallversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein. Achten Sie vor dem Abschluss darauf, welche Leistungen bereits von anderen Versicherungen abgedeckt sind.

Eine private Unfallversicherung leistet einen einmaligen Beitrag, wenn ein Arzt einen Invaliditätsgrad-also, eine dauerhafte Schädigung des Körpers oder eines Körperteils feststellt. Die sogenannte Grundsumme wird in dem Fall je nach Umfang des Invaliditätsgrades erhöht.

Neben der Grundinvaliditätssumme bieten viele Gesellschaften die Möglichkeit an, eine lebenslange Unfallrente, Bergungskosten, Kosten für kosmetische Operationen oder Todesfallleistungen zu zahlen. Je nach individuellen Möglichkeiten.

TIPP:

Kombinieren Sie niemals eine Unfallversicherung mit einem Sparprodukt. Trennen Sie immer Versicherungen von Vermögensaufbau.
Diese Varianten werden gern als Kinderabsicherung angeboten, taugen aber nichts und sind zu teuer.

Wenn Sie eine private Unfallversicherung berechnen, vergleichen oder abschliessen möchten, können Sie das HIER mit unserem Onlinerechner tun.

Gern stehen wir Ihnen für Anfrage zur Verfügung. Treten Sie mit uns hier in Kontakt. Wir bieten Ihnen auch eine Onlineberatung via Skype an, und können somit  Deutschlandweit beraten. Außerdem können wir zu den Versicherungen in Ihrer Region Kontakt aufnehmen um somit beste Angebote für Sie zu vergleichen. Hier finden Sie Informationen über unsere Beratung.

Unfallversicherung
Absicherung im Todesfall mit einer Risikolebensversicherung
Krankentagegeldabsicherung – Das sollten Sie wissen!

Ähnliche Beiträge

Es wurden keine Ergebnisse gefunden, die deinen Suchkriterien entsprechen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.