BEG-Förderung ab 2024: KFW-Änderungen im Überblick

Es lohnt sich, einen detaillierten Blick auf die anstehenden Änderungen in der KfW-Förderung im Jahr 2024 zu werfen. Denn die Bundesregierung hat neue Richtlinien für die Förderung von Heizungen und Sanierungsmaßnahmen beschlossen. Was das für Sie als Immobilieneigentümer oder Ihren Immobilientraum bedeutet, werden wir in diesem Beitrag genauer beleuchten.

Das Video zum Beitrag für alle, die lieber schauen, als lesen.

Änderungen in der BEG-Förderung

Ab 2024 wird die BEG-Förderung weiterentwickelt und beinhaltet nun sowohl Zuschüsse als auch Förderkredite. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Basisförderung für neue Heizungen, die einheitlich bei 30 % liegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines zusätzlichen Bonus, sodass insgesamt bis zu 70 % Förderung möglich sind.

Unsicherheiten trotz Bundesverfassungsgerichts-Urteil

Trotz eines aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das besagt, dass die BEG-Förderung ab 2024 nicht betroffen sein soll, bleibt eine gewisse Unsicherheit bestehen. Finanzminister Christian Lindner betont zwar die Fortsetzung, jedoch wissen wir aus der Vergangenheit, wie schnell sich Förderungen ändern können.

Förderbare Maßnahmen und Zuschüsse

Die Förderung erstreckt sich auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, wobei selbstgenutzte Eigentümer bis zu 70 % und Vermieter bis zu 55 % Förderung erhalten können. Die Förderlandschaft wird durch Bonusregelungen und Staffelungen jedoch komplexer. Ein interessanter Aspekt ist der Einkommensbonus von 30 %, der für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 € gewährt wird.

Klimageschwindigkeitsbonus und zeitliche Staffelung

Ein weiterer Faktor ist der Klimageschwindigkeitsbonus, der eine zusätzliche Motivation für die schnelle Umsetzung von Maßnahmen bieten soll. Bis Ende 2025 können hierbei bis zu 25 % Bonus beansprucht werden, danach erfolgt eine staffelweise Reduzierung. Diese Regelung gilt besonders für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten.

Bedingungen für Förderung

Eine grundlegende Bedingung für die Förderung ist der Austausch von funktionstüchtigen, aber alten Heizungen. Hierbei muss das Mindestalter der Heizung bei 20 Jahren liegen.

Besonderheiten bei wasserstofffähigen Heizungen

Wasserstofffähige Heizungen sind förderfähig, sofern höhere Kosten im Vergleich zu nicht wasserstofffähigen Heizungen entstehen. Die Heizung muss zu 100 % mit Wasserstoff betreibbar sein, selbst wenn eine Belieferung mit Wasserstoff noch nicht möglich ist.

Förderung für Wärmepumpen

Für Wärmepumpen wird ein Effizienzbonus von 5 % gewährt, sofern erneuerbare Wärmequellen wie Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen werden und dabei ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

Förderung der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung

Insgesamt sind zukünftig 30 % Förderung möglich, wobei individuelle Sanierungsfahrpläne und eine schnelle Umsetzung zusätzliche Boni ermöglichen. Ein Konjunkturbonus von 10 % ist bis Ende 2025 verfügbar.

Checkliste zur BEG-Förderung 2024

  • Prüfe die Förderfähigkeit deiner Maßnahmen.
  • Beachte die zeitlichen Staffelungen für Bonuszahlungen.
  • Achte auf die Einkommensgrenzen für zusätzliche Boni.
  • Überprüfe die Bedingungen für den Austausch alter Heizungen.
  • Informiere dich über spezielle Anforderungen bei wasserstofffähigen Heizungen.
  • Nutze individuelle Sanierungsfahrpläne für zusätzliche Boni.
  • Beantrage die Förderung rechtzeitig und beachte die Sondersituationen bei der Antragsstellung.

Fazit

Die BEG-Förderung ab 2024 eröffnet interessante Möglichkeiten für die Modernisierung von Heizungen und Sanierungsmaßnahmen. Die Komplexität der neuen Regelungen erfordert eine genaue Prüfung und Beratung durch Experten. Wir hoffen, dass die Fördermittel auch im Jahr 2024 zugänglich bleiben und wünschen allen viel Erfolg bei ihren Projekten!

Häufige Fragen

Welche Maßnahmen werden ab 2024 in der BEG-Förderung berücksichtigt?

Ab 2024 werden Heizungen und Sanierungsmaßnahmen, die auf erneuerbaren Energien basieren, gefördert. Dazu gehören der Austausch von alten Heizungen, Wärmepumpen, Maßnahmen zur Gebäudehülle und Anlagentechnik.

Gilt die BEG-Förderung nur für selbstgenutzte Eigentümer oder auch für Vermieter?

Die Förderung steht sowohl selbstgenutzten Eigentümern als auch Vermietern zur Verfügung. Die Obergrenze für selbstgenutzte Eigentümer liegt bei 70 %, während Vermieter eine Förderung von bis zu 55 % erhalten können.

Was sind die Besonderheiten bei wasserstofffähigen Heizungen?

Wasserstofffähige Heizungen sind förderfähig, wenn höhere Kosten im Vergleich zu nicht wasserstofffähigen Heizungen entstehen. Die Heizung muss zu 100 % mit Wasserstoff betreibbar sein, auch wenn eine Belieferung mit Wasserstoff noch nicht möglich ist.

Gibt es eine maximale Förderhöhe für die BEG-Förderung?

Die Förderhöhe ist variabel und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art der Maßnahmen und des Eigentumsstatus. Selbstnutzer können bis zu 70 % Förderung erhalten, während die Obergrenze für Vermieter bei 55 % liegt. Es ist wichtig, die individuellen Bedingungen und Bonusregelungen zu berücksichtigen.

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