Wenn in diesen Zeiten alles irgendwie ,,anders,, ist, so haben wir das Gefühl, dass viele Unternehmer deutlich enger zusammenrücken und unkomplizierte Hilfe untereinander angeboten wird.
Steuerberater #grossundpartnerBadHonnef #kasperssteuerberater und Rechtsanwälte #waniekundpartner versuchen alles, um mit uns valide Informationen weiterzugeben.
Hier eine kurze Zusammenfassung:
Liebe Unternehmerin,
lieber Unternehmer,
wir nehmen die aktuellen Entwicklungen zum Anlass für einige praktische Hinweise. Die Hinweise sind unverbindlich und können sich kurzfristig ändern.
Sprechen Sie mit Ihrer Bank. Zahlreiche Banken haben angekündigt, ihren Kunden gegenüber flexibel zu agieren.
Ziehen Sie im Hinblick auf die Liquidität Ihres Unternehmens Sofortmaßnahmen in Erwägung. Hierzu zählen bspw.
- Reduzieren Sie variable Kosten
- Schieben Sie Kosten auf, die in Ihrem Ermessen stehen
- Fordern Sie Außenstände ein
Prüfen Sie, ob ggf. Kurzarbeitergeld beantragt werden kann. Weitere Informationen finden Sie bspw. auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
(Anmeldung kann auch über Steuerberater erfolgen)
Nutzen Sie Staatshilfen, wie bspw. Unternehmerkredite. So hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierzu zählt, dass die KfW die Zugangsbedingungen und Konditionen für Kredite an Unternehmen, Selbständige und Freiberufler verbessert, um die kurzfristige Versorgung von Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Weitere Informationen erhalten Sie bspw. auf den Seiten der KfW:
In Bezug auf das Finanzamt hat die Bundesregierung derzeit folgende Erleichterungen in Aussicht gestellt:
Fällige Steuern sollen zinsfrei gestundet werden, wenn die Umsätze aufgrund der Corona-Krise eingebrochen sind. Dies erfolgt durch Anweisungen an die Finanzverwaltung, die für die meisten Steuern bei den Ländern liegt. Es soll dafür ein erleichtertes Verfahren geben.
Steuervorauszahlungen können leichter, zumindest bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer angepasst werden. Auch dies soll unkompliziert möglich sein. Allerdings ist noch unklar, ob dies auch für die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer gilt.
Vollstreckungsmaßnahmen wie etwa Kontopfändungen werden bis zum 31. Dezember ausgesetzt, solange der Steuerschuldner von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist – so die Ankündigung der Bundesregierung.
Informationen hierzu finden Sie bspw. auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzamts:
Prüfen Sie, ob Ihre Versicherungsverträge Versicherungsschutz für eine durch COVID-19 verursachte Störung der Betriebsabläufe oder eine vorübergehende Betriebsunterbrechung beinhalten.