Jahreswechsel = Versicherungswechsel? Wir verraten, was sich lohnt!

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Bevor die schönste Zeit des Jahres beginnt und etwas Ruhe einkehrt, wollen viele Menschen noch die ein oder anderen Finanzthemen regeln.

Wie Sie bis Jahresende noch Vorteile mit Ihren Verträgen erzielen können und welche sinnvollen Dinge Sie noch tun können, möchten wir Ihnen hiermit aufzeigen.

Anpassung Riester-Beiträge für mehr Zulagen in der Altersvorsorge

Wenn Sie eine Riester-Rentenversicherung für Ihre Altersvorsorge nutzen, sollten Sie noch einmal überprüfen, ob Sie den Anspruch für die vollen Zulagen für das Jahr 2017 erfüllen. Um die vollen 154 Euro Grundzulage zu erhalten, müssen Sie vier Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens abzgl. der Zulagen in Ihren Vertrag eingezahlt haben.

Wenn Ihr Bruttojahreseinkommen zum Beispiel 30.000 Euro beträgt, entsprechen vier Prozent davon 1200 Euro im Jahr. Abzüglich der Zulage von 154 Euro müssten Sie somit 1.046 Euro pro Jahr eingezahlt haben (ca. 88 Euro mtl.).

Sollten Sie Kinder haben, können die Kinderzulagen pro Kind (185 Euro bis zum Geburtsjahr 2008 und 300 Euro ab Geburtsjahr 2008) ebenfalls noch davon abziehen. Ist das nicht der Fall, besteht die Möglichkeit bis Jahresende noch eine einmal Einzahlung in Ihren Riester-Vertrag zu tätigen.

Übrigens: Ab dem 01.01.2018 steigt die Riester-Zulage von 154 auf 175 Euro pro Jahr an. 

Einmalzahlung in eine Rürup-Rente für höhere Steuerrückerstattung / Steuerminderung

Sollten Sie ein Rürup-Rente (oder Basisrente genannt) nutzen, besteht die Möglichkeit pro Jahr bis zu 23.362 Euro als (Single) bzw. bis zu 46.724 Euro (verheiratet) einzuzahlen.

Diese Möglichkeit wird gern von Selbständigen genutzt und bietet eine gute Möglichkeit, die steuerlich absetzbaren Kosten kurzfristig noch zum Jahresende zu erhöhen.

Für Angestellte können die Beiträge im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung im Jahr 2017 mit 84 Prozent angerechnet werden. Eine Einmalzahlung sollte bis zum 01.12.2017 bei Ihrer jeweiligen Gesellschaft durchgeführt werden. Es empfiehlt sich zu dem Thema kurz mit Ihrem Steuerberater oder Lohnbuchhalter zu sprechen.

Wechsel Ihrer Kraftfahrtversicherung

Sie haben noch bis zum 30.11.2017 Zeit, Ihre KFZ Versicherung zu wechseln. Neben Vergleichen im Internet und einem Gesellschaftswechsel besteht auch die Möglichkeit bei Ihrer bestehenden Versicherung anzurufen und nach besseren Angeboten zu fragen Oft stellen die Gesellschaften Ihren Tarif einfach um und Sie sparen so mit nur einem Anruf Beiträge fürs nächste Jahr ein.

Prüfung Ihrer privaten Krankenversicherung 

In den nächsten Tagen werden die Versicherungen die neuen Beitragsanpassungen für das Jahr 2018 versenden. Es entsteht somit ein Sonderkündigungsrecht bis Ende Januar. Sie können bis dahin in Ruhe prüfen lassen, welche Möglichkeiten sich für Sie ergeben.

Im ersten Schritt macht es Sinn ebenfalls mit Ihrer Gesellschaft über sinnvolle Umstellungsmöglichkeiten zu sprechen. Sollte dies nicht möglich sein besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit die Gesellschaft zu wechseln.

Hier sollten Sie sich im Vorfeld aber unbedingt mit uns in Verbindung setzen um keine Fehlentscheidungen zu treffen. Wesentliche Fragen über Ihren aktuellen Gesundheitszustand und Alterungsrückstellungen des bestehenden Vertrages sollten im Vorfeld geklärt sein. Gern beraten wir Sie in diesem Bereich unabhängig.

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Anfrage zur Verfügung. Treten Sie mit uns hier in Kontakt. Wir bieten Ihnen auch eine Onlineberatung via Skype an, und können somit deutschlandweit beraten. Außerdem können wir zu den Versicherungen in Ihrer Region Kontakt aufnehmen, um somit beste Angebote für Sie zu vergleichen. Hier finden Sie Informationen über unsere Beratung.

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Die private Haftpflichtversicherung

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