Schon bei der Prüfung des Notarvorentwurfes oder des Darlehensvertrages werden Sie auf den Passus der Wohngebäudeversicherung stoßen und den Hinweis lesen, dass Sie Ihre neue Immobilie gegen die Gefahren Feuer, Sturm und Hagel absichern müssen und Sie als Käufer zur Versicherung gegenüber der Bank verpflichtet werden. Nicht ohne Grund. Man stelle sich mal vor Ihr Haus, brennt ab bevor Sie einziehen und Sie haben nun fortan finanziellen Verpflichtungen für ein paar Hundert Tausend Euro, ohne das Haus jemals zu bewohnen. Seit dem Jahrhundert-Hochwasser im Jahre 2013 befürworten die Justizminister der deutschen Bundesländer eine Pflicht-Wohngebäudeversicherung. Das EU-Parlament lehnt eine solche verpflichtende Versicherung jedoch derzeit ab. Unabhängig davon sollte jedes Objekt natürlich versichert sein.

Mit dem Kauf einer Immobilie übernehmen Sie nach Eintragung in das Grundbuch die bestehende Wohngebäudeversicherung vom Voreigentümer. Dies ist notwendig, damit klar geregelt ist, wer bis zum Eigentumsübergang für etwaige Schäden aufkommt und damit es keine Lücken gibt, in dem die Immobilie nicht versichert ist. Beiträge für die Wohngebäudeversicherung sollten Sie als Immobilienbesitzer zu den laufenden Kosten hinzurechnen. Bei vermieteten Objekten sind diese Kosten auch als Nebenkosten auf die Mieter umlegbar.

Die versicherten Gefahren

Zur Feuerversicherung gehören die Gefahren, Brand, Blitzschlag, Explosion und die Implosion, Leitungswasser, Frost- und Bruchschäden. Die Leitungswasserversicherung umfasst das bestimmungswidrige Austreten von Wasser aus Leitungen, sowie Schäden bei Frost und Bruchschaden. Die Sturmversicherung tritt ein bei Windstärken ab der Stufe 8 (63 km/h Windgeschwindigkeit) und bei durch Hagel verursachte Schäden.

Elementarschäden

Eine Wohngebäudeversicherung deckt in aller Regel die elementaren Grundgefahren Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser ab. Je nach Ausgestaltung des Versicherungsvertrags können und sollten aber auch andere Gefahren mit in die Versicherung einbezogen werden. Durch den Baustein“ Elementarschäden“ schützen Sie Ihr Haus von Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdsenkungen. Natürlich sind das Risiken, welche oft als sehr unrealistisch angesehen werden. Dennoch ist der vollgelaufene Keller durch Starkregen auch ein Elementarschaden und nur bei Einschluss dieses Bausteins versichert! Wir empfehlen diesen daher immer.

Der Versicherungsvertrag einer Wohngebäudeversicherung bewegt sich rechtlich im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Versicherungsvertragsgesetzes und des Handelsgesetzbuches.

Neben dem eigentlichen Gebäude ist auch Gebäudezubehör versichert. Als Gebäudezubehör werden etwa der Briefkasten, Müllboxen, die Terrasse oder auch die Haustürklingel definiert. Carports, Hundehütten, Gartenhäuser oder Gehweg-Befestigungen müssen separat vertraglich aufgenommen und genannt werden. Auch Einbaumöbel und Gebäudezubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes dient, können zu den versicherten Sachen gehören.

Ausschluss der groben Fahrlässigkeit

Achten Sie immer darauf, dass Ihre Wohngebäudeversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme leistet. Viele Gesellschaften begrenzen die Zahlung auf 50.000 € oder 100.000 €. Die Differenzierung zwischen Fahrlässigkeit ist immer ein großes Streitthema und kann im schlimmsten Fall zu drastischen Leistungskürzungen führen.

Leitungen auf dem Grundstück

Wichtig ist auch, die Zu- und Ableitungen, die auf dem Grundstück liegen, in den Versicherungsschutz zu integrieren. Eine Verstopfung  hat manchmal seine Ursache in den Rohren auf dem Grundstück. Hier können hohe Kosten für die Reparatur entstehen, welche idealerweise auch die Wohngebäudeversicherung abdeckt.

Sondervereinbarungen und Zusatzbausteine

Gute Versicherungen übernehmen auch die Kosten für Bruchschäden an Armaturen, Grafitti- und Vandalismusschäden an der Hauswand, Leckortungskosten. Wenn Sie Ihre Hausratversicherung auf ein Top-Niveau bringen wollen, empfehlen wir eine Absicherung gegen unbenannte Gefahren. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft letztlich sämtliche Probleme, die entstehen könnten, in den Versicherungsschutz mit einschließt. Selbst diejenigen, die nicht im Leistungsumfang integriert sind. Auch eine Beitragsübernahme bei Arbeitslosigkeit kann ein Thema sein.

Ergänzend sollte man sich über die Zusatzbausteine Glasversicherung zur Absicherung des Gebäudemobiliars und über die Absicherung der Haustechnik Gedanken machen. Beide Themen sind nicht im klassischen Wohngebäudeschutz enthalten und können mit Zusatzbausteinen angewählt werden.

Es gibt im Moment eine ganze Reihe guter Anbieter. Wir empfehlen gern die Rhion, Domcura, Axa, Konzept und Marketing als starke und verlässliche Gesellschaften. Eine Wohngebäudeversicherung liegt je nach Immobilie und Größe zwischen 300 € -1200 € im Jahr.

Gern können wir in diesem Bereich eine Empfehlung aussprechen.

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Anfrage zur Verfügung. Treten Sie mit uns hier in Kontakt. Wir bieten Ihnen auch eine Onlineberatung via Skype an, und können somit deutschlandweit beraten. Außerdem können wir zu den Versicherungen in Ihrer Region Kontakt aufnehmen, um somit beste Angebote für Sie zu vergleichen. Hier finden Sie Informationen über unsere Beratung.

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