Die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenkasse

Hin und wieder kann es notwendig sein, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Die allgemeine Meinung lautet, dass das gar nicht möglich ist. Dies ist nicht der Fall. Es gestaltet sich zwar nicht ganz einfach, ist aber machbar.

Welche Möglichkeiten zur Rückkehr bestehen und was es zu bedenken gilt, schauen wir uns hier näher an.

Dass die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nicht ohne weiteres möglich, hat seinen Grund: Der Gesetzgeber will vermeiden, dass ein Versicherungsnehmer in jüngeren Jahren von niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherung (PKV) profitiert und im fortgeschrittenen Alter zur günstigen GKV zurückkehrt.

Die Rückkehr in die GKV bei Angestellten

Bei Angestellten stellt sich bei der Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung die Frage, ob das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze rutscht. Diese liegt bei unter 59.400 Euro pro Jahr (Stand 2018). Variable Provisionen und andere variable Gehaltsbestandteile werden hier nicht eingerechnet.

Die Versicherungspflicht kann auch eintreten, wenn sie zuletzt nicht bestanden hat. So etwa bei einer Verringerung der Arbeitsstunden oder bei einem Wegfall des 13. Gehalts oder des Weihnachtsgeldes oder einer Umverteilung des Festgehalts zugunsten der Provisionen. Wird der Arbeitnehmer durch ein Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze wieder versicherungspflichtig, so kann er in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

Darauf kann man zum Teil selbst Einfluss nehmen:

Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge: Wenn man dicht an der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist, besteht die Möglichkeit, durch die Nutzung einer betrieblichen Altersvorsorge das relevante Einkommen unter die JAEG zu „bringen” und damit eine Versicherungspflicht zu erzeugen.

Sabbatjahr: Ein paar Sabbatmonate oder ein Sabbatjahr führt ebenfalls dazu, dass Versicherungsfplicht erzeugt wird.

Elternzeit: Steht eine Elternzeit an, besteht neben der Mutter auch für den Vater die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen. Grenzt an die Elternzeit eine befristete (!) oder unbefristet Teilzeittätigkeit, kann ebenfalls in die GKV zurückgekehrt werden.

Teilzeitarbeit: Auch eine vertraglich vereinbarte Teilzeitarbeit oder Stundenreduktion kann dazu führen, dass Sie mit den voraussichtlichen Jahreseinkünften unter die JAEG fallen und somit wieder in die GKV zurückkehren können.

Die Rückkehr für Personen über 55 Jahren

Ab einem Alter von 55 wird die Rückkehr in die GVK sehr schwierig. Eine Möglichkeit besteht, wenn der Versicherungsnehmer über die Familienversicherung des Partners versichert wird. Dies ist möglich, wenn das Einkommen unterhalb von 425 Euro liegt oder wenn ein Minijob mit einem Verdienst von maximal 450 Euro ausgeübt wird.

Diese Altersgrenze wurde im Jahre 2000 von der damaligen Gesundheitsministerin Andrea Fischer eingeführt. Zuvor war die Rückkehr in die GKV im fortgeschrittenen Alter eine gängige Praxis. Allerdings wurde dies als eine Mehrbelastung der Solidargemeinschaft gesehen. Mit der Einführung der Altersgrenze sollten die gesetzlichen Krankenkassen entsprechend entlastet werden.

Der Wechsel in die GKV für Selbständige

Für Selbständige ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur über die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnisses möglich. Und hierbei muss wiederum das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegen.

Selbständige über 55 Jahren können bei Aufgabe des Gewerbes wiederum nur über die Familienversicherung der Ehe oder des eingetragenen Lebenspartners in die GKV wechseln.

Der Rückkehr in die GKV bei Arbeitslosigkeit

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann ebenfalls in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Dies setzt natürlich die Berechtigung zum Bezug dieser Leistungen voraus. Das bedeutet, dass Sie zunächst ein Jahr als Arbeitnehmer tätig sein müssen.

Es besteht auch die Möglichkeit, in die GKV nach einer beruflichen Tätigkeit im Ausland zurückzukehren. Wenn Sie etwa 12 Monate in den Niederlanden als Arbeitnehmer tätig waren, dann können Sie nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland Ihren PKV-Vertrag kündigen und in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

Der Wechsel für Rentner

Der Wechsel zur Krankenversicherung für Rentner ist nur möglich, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert waren.

Lohnt sich der Wechsel finanziell?

Nicht selten ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung mit einer Reduzierung des Einkommens verbunden. Überprüfen Sie genau, ob diese verminderten Einnahmen auch wirklich im Verhältnis zu den Einsparungen durch die gesetzliche Krankenversicherung stehen. Ist der Wechsel möglich, aber nicht wirklich durchdacht, können Sie tatsächlich finanziell auch schlechter gestellt sein als vor dem Wechsel.

Woran man noch denken sollte

Mitversicherte Kinder – ein finanzieller Aspekt

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet die Möglichkeit, die eigenen Kinder mitzuversichern. Dies stellt bei der privaten Krankenversicherung oft eine Mehrbelastung dar, je mehr Kinder den Haushalt bevölkern. Auch hier kann es sein, dass die gesetzliche Krankenkasse zur günstigeren Alternative wird.

Müttern ist zu raten, tendenziell vor der Kinderplanung in der GKV zu bleiben und nach der Erziehungsauszeit in die PKV zu wechseln, da Beiträge der PKV in Elternzeit bei den meisten Gesellschaften selbst gezahlt werden müssen. (Ausnahmen stellen die Barmenia, Inter, AXA da. Hier besteht die Möglichkeit einer Befreiung für 6 Monate im Rahmen der Elternzeit). Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Auch die Leistungen berücksichtigen

Auch wenn die Beiträge der privaten Krankenversicherung mit zunehmenden Alter tendenziell steigen, sollte nicht unberücksichtigt bleiben, dass die PKV im Vergleich zur GKV häufig den besseren Schutz bietet. Wer über einen Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse nachdenkt, sollte diesen Aspekt nicht unberücksichtigt lassen. Kürzere Wartezeiten beim Arzt, eine schnellere Terminfindung und ausgedehntere Sprechstundenzeiten können auch Gründe sein, in der privaten Krankenversicherung zu bleiben.

Zudem muss mit berücksichtigt werden, dass die GKV ebenfalls jedes Jahr durch Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze steigt. Für eine Gegenüberstellung der Leistungen können Sie sich HIER näher informieren.

Gehaltsabhängige Versicherungsbeiträge bei der GKV

Ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung zur Rückkehr zur GKV kann auch das eigene Gehalt sein. Die Versicherungsbeiträge bei der privaten Krankenversicherung sind in aller Regel gehaltsunabhängig zu leisten. Bei der gesetzlichen Krankenkasse richten sich diese nach dem Einkommen.

Steigt das Einkommen, so wachsen auch die Versicherungsbeiträge wieder an. So ist es nicht selten der Fall das einkommensstarke Selbständige häufig die Höchstbeiträge (ca. 830 Euro) pro Monat zahlen und einen besseren Schutz für die Hälfte der Beiträge in der PKV bekommen würden.

Besser die Befreiung von der Versicherungspflicht?

Wer mindestens 60 Monate in der PKV versichert war hat die Möglichkeit, sich trotz Statuswechsel auch von der Rückkehr in die GKV befreien zu lassen. Davor raten wir dringend ab!

Es ist immer besser, in die GKV zurückzukehren, um sich diese zukünftige Möglichkeit der Befreiung nicht zu verbauen. Denn: Wer sich einmal befreit hat, kann wegen diesem “Ereignis” nie wieder in die GKV zurückkehren. Besser in dem Moment zurück in die GKV gehen und die PKV in einen Anwartschaftstarif umwandeln. So kann später bei einer Änderung der Situation einfach der Optionstarif wieder ohne neue Gesundheitsprüfung aktiviert und man kommt zurück in die PKV.

Fazit: Ein Wechsel sollte gut überlegt sein und immer im Vorfeld mit einem Fachmann besprochen werden.

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Anfrage zur Verfügung. Treten Sie mit uns hier in Kontakt. Wir bieten Ihnen auch eine Onlineberatung via Skype an, und können somit deutschlandweit beraten. Außerdem können wir zu den Versicherungen in Ihrer Region Kontakt aufnehmen, um somit beste Angebote für Sie zu vergleichen. Hier finden Sie Informationen über unsere Beratung.

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