Private Krankenversicherung und Schwangerschaft?

Viele Interessentinnen sind unschlüssig, was den Wechsel in die PKV angeht. Besonders das Thema Mutterschutz und Elternzeit ist für SIE besonders beachtenswert. Für gesetzlich versichert Frauen besteht Beitragsfreiheit in Elternzeit, wohingegen in der privaten Krankenversicherung je nach Gesellschaft oft Beiträge zu entrichten sind. Grund genug, uns einmal näher mit dem  Thema “Wechsel in die PKV trotz Kinderplanung” zu beschäftigen.

Mutterschutz

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt des Kindes und endet 8 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit erhalten Sie noch fast Ihr volles Gehalt vom Arbeitgeber. Zudem bekommen Sie 13 Euro Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Die private Krankenversicherung zahlt diese 13 Euro ebenfalls.

In der Zeit bekommen Sie auch weiterhin einen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung.

Ab dem Beginn der Elternzeit (8 Wochen nach der Geburt), sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei weiterversichert. In der PKV müssten Sie ab diesem Zeitpunkt die Beiträge selbst zahlen. Es gibt allerdings auch Gesellschaften wie die Barmenia, die hier 6 Monate lang den Beitrag für die Hauptversicherung übernehmen (wichtiger Punkt zur Kostenkalkulation, siehe Beispielrechnung).

Kinderversicherung:

Solange Sie noch nicht verheiratet sind und als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen KV bleiben, ist Ihr Kind automatisch über Sie familienversichert und Sie zahlen keinen zusätzlichen Beitrag für Ihr Kind. Sobald Sie heiraten, müssen allerdings Beiträge für Ihr Kind entrichtet werden, wenn Ihr Mann privat versichert ist. Der Gesetzgeber sagt, dass in dieser Konstellation die Kinder entweder als freiwilliges Mitglied gegen einen eigenen GKV-Beitrag in der GKV (ca. 158 € mtl.) versichert werden müssen oder die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung besteht. Der Arbeitgeber zahlt ebenfalls einen Zuschuss für die PKV Ihres Kindes, so lange wie die Maximalförderung (Seitens Arbeitgeber zum KV-Beitrag des Arbeitnehmers), nicht ausgeschöpft ist.

Ihr Kind profitiert somit von der beitragsfreien Familienversicherung nur so lange, wie Sie noch nicht verheiratet sind.

Beispielberechnung anhand eines Barmenia Tarifes:

Der Tarif der Barmenia EinsA Prima Plus ist ein sehr guter Tarif, der oft von Frauen genutzt wird. Neben 6-monatiger Beitragsfreiheit in Elternzeit, bietet der Tarif gute Features (z.B. Haushaltshilfe, Rooming-In Leistungen, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen bis 500 € im Jahr). Definitiv eine deutliche Verbesserung zu den gesetzlichen Leistungen.

Aktueller Beitrag GKV:

AG Förderung (KV+PV: 373,01 € mtl.)

mtl. Nettokosten: 444,79 €

Gesamtkosten GKV mtl.: 817,80 €

Beitrag Barmenia EinsA Prima Plus incl. Krankentagegeld und Pflegeversicherungsbeitrag: 483,37 € mtl.

Arbeitgeberförderung: 241,68 € mtl.

Eigenkosten: 241,68 € mtl.

Aktuelle Nettoersparnis: 203,11 € mtl.

Gesamtersparnis im Jahr: 2.437 €

abzgl. 300 € Selbstbeteiligung: 2.137 €

Gehen wir einmal davon aus, dass Sie in 24 Monaten ein Kind bekommen, haben Sie bis dahin 4.274 € gespart.

Wenn Sie ein Jahr Elternzeit nehmen, dann müssten Sie davon 4 Monate Eigenbeträge zahlen: 4 x 483,37 € = 1.933,48 €

Hinzu kommt noch die Pflegebeiträge für 6 Monate (25,60 € x 6 Monate): 153,60 €.

Gesamtkosten: 1933.48 € plus 153,60 € = 2.087 €

Hinzu kommt ein Kinderbeitrag ab Geburt (Tarif Barmenia EinsAPrima+):
135 € mtl. x 12 Monate: 1620 €

Gesamtkosten: 3.707 €

Die Ersparnis beträgt somit in der privaten Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung 567 €.

Fazit: Wann lohnt sich eine PKV als Frau vor einer Schwangerschaft?

In die PKV vor der Schwangerschaft zu wechseln, lohnt sich, wenn man mindestens noch 24 Monate bis zur Geburt des Kindes Zeit hat und nicht länger als 13 Monate Elternzeit nehmen möchte. Wenn man noch 3 oder 4 Jahre warten möchte, dann würde sich der Wechsel auch lohnen, wenn man die Elternzeit länger (zum Bsp. 2 Jahre) nehmen möchte. Voraussetzung hierfür ist, dass man die monatliche Nettoersparnis nach dem Wechsel in die PKV für die spätere Elternzeit beiseite spart.

Des Weiteren ist die medizinische Betreuung grundsätzlich als privat Versicherter deutlich besser. Insofern man bereits verheiratet und der Partner privat versichert ist, ergibt ein Wechsel definitiv Sinn, da die Kinder in dem Fall bereits sofort nach der Geburt privat versichert werden.

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Anfrage zur Verfügung. Treten Sie mit uns hier in Kontakt. Wir bieten Ihnen auch eine Onlineberatung via Skype an, und können somit deutschlandweit beraten. Außerdem können wir zu den Versicherungen in Ihrer Region Kontakt aufnehmen, um somit beste Angebote für Sie zu vergleichen. Hier finden Sie Informationen über unsere Beratung.

Krankenversicherung
Im Urlaub auf Nummer sicher gehen

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.