Heute wollen wir uns die Riester Rente daher genauer anschauen. Die Riester Rente ist ein Vertrag für die private Altersvorsorge, welcher sich großer Beliebtheit erfreut. Sie ist neben der betrieblichen Altersvorsorge in der 2. Vorsorgeschicht anzusiedeln.
Die Riester-Rente ist auch heute noch in aller Munde, doch ihr Namensgeber ist vielleicht bei dem ein- oder anderen schon in Vergessenheit geraten. Walter Riester war in der Regierung von Gerhard Schröder der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Und Herr Riester war zu seiner Zeit auch nicht der einzige Namensgeber für Sozialreformen. So verdanken wir die Rürup-Rente dem Ökonomen Bert Rürup und die sogenannten Hartz-Gesetze dem Manager Peter Hartz. Die Inanspruchnahme einer Riester-Rente wird heute auch oft als „riestern“ bezeichnet.
Die Riester-Rente wurde im Jahre 2001 eingeführt und ging mit einer Kürzung des Nettorentenniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung des Eckrentners von 70% auf 67% einher. Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente, die durch Sonderausgabenabzug und Zulagen durch die zentrale Zulagenstelle staatlich gefördert wird.
Für wen eignet sich die Riester Rente?
Die Riester Rente richtet sich vor allem an rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, kann aber auch von rentenversicherungspflichtigen Selbständigen (so etwa Handwerker oder Künstler) in Anspruch genommen werden. Auch Amtsträger und die Bezieher von Arbeitslosengeld oder von ALG-II können in den Genuss der Zulagen kommen. Nicht erwerbstätige Pflegepersonen und Bezieher von Vorruhestandsgeld (insofern sie zuvor pflichtversichert waren), sowie vollständig Erwerbsgeminderte oder Dienstunfähige und geringfügig Beschäftigte (wenn sie sich nicht von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind) können ebenfalls die zulagengeförderte Riester-Rente nutzen.
Nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige, Altersrentner, nicht rentenversicherungspflichtige Studenten und geringfügig Beschäftigte, – insofern sie der Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung widersprochen haben – erhalten keine Zulagen oder Förderungen. Auch die sogenannten „Kammerberufe“, wie Apotheker, Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten oder Steuerberater können die Zulagen der Riester Rente nicht in Anspruch nehmen. Für diese Berufsgruppen kann sich dann eher das Modell der Rürup-Rente eignen.
Zertifizierung von Riester-Verträgen
Bevor eine Riester-Rente gefördert werden kann, müssen verschiedene Grundvoraussetzungen vorliegen. So muss der Versicherungsträger garantieren, dass mindestens die Summe der eingezahlten Beträge (die Summe aus der Eigenleistung und der staatlichen Zulage) ausbezahlt wird. Die Leistungen dürfen erst ab dem 62. Lebensjahr erbracht werden und als lebenslange Rentenzahlung erfolgen. Außerdem muss eine laufende Beitragszahlung vereinbart werden und eine vierteljährige Kündigungs- und Ruhestellungsmöglichkeit eingeräumt werden. Die gesetzlichen Vorgaben können über unterschiedliche Modelle realisiert werden. Das können Fondsgebundene Rentenversicherungen sein oder auch Banksparpläne. Auch Wohnriester-Darlehen, Bausparverträge und Fondssparpläne sind möglich.
Die Förderquote
Die Grundzulage beträgt ab kommendem Jahr 175 € und die Kinderzulage beträgt 300 € pro Kind was vor 2008 geboren wurde. Für Kinder die vor dem Jahr 2008 geboren wurden, werden 185 € Kinderzulage pro Jahr gezahlt. Der Gesetzgeber verlangt eine Zahlung von 4% des Bruttoeinkommens, abzgl. den Zulagen. Z.b. 30.000 € Jahreseinkommen /4% = 1.200 € pro Jahr abzgl. 175 € Zulage, entspricht 1.046 € pro Jahr / 12 Monate = 87,16 € mtl. Beitrag. Der Maximalbetrag liegt bei 2100 € pro Jahr 2100 – 175 € Zulage= 1.925 € mtl. /12Monate) = 160,41 € pro Jahr. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine jährliche Steuerrückerstattung zu erhalten. Bei verheirateten, unmittelbar förderberechtigten Ehepartnern stehen die 2100 € im Jahr zweimal zur Verfügung.
Verfügbarkeit und Vererbbarkeit im Rentenalter
Grundsätzlich kann man auch vor dem 62. Lebensjahr den Vertrag kündigen, allerdings müssten dann die staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden, sodass dies eher nicht empfohlen wird. Die Riester Rente kann frühestens ab dem 62. Lebensjahr steuerunschädlich genutzt werden. Entweder man wählt eine monatliche Rente, oder lässt sich 30% des Vertragsguthabens verrenten und die restlichen 70% verrenten. Bei Tod kann das Riester Guthaben vor Rentenbezug auf einen Riester Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Nach dem Rentenbezug wird bis zur vertraglich vereinbarten Rentengarantiezeit eine Rente an den Ehepartner oder die Kinder ausgezahlt.
Wohn-Riester
Der Gesetzgeber ermöglicht auch die Auszahlung des Vertragsguthabens vor dem 62. Lebensjahr, insofern das Vertragsguthaben für eine selbstgenutzte Immobilie verwendet wird. Wie dies genau funktioniert und ob sich Wohn-Riester lohnt, lesen Sie hier.
Kritikpunkte an der Riester-Rente
Seit ihrer Einführung war die Riester-Rente niemals ganz unumstritten. Allein die Idee, die gesetzliche Rente auf 67% zu kürzen, um das Riester-Konzept zu finanzieren, ist in der öffentlichen Debatte auf einigen Widerstand gestoßen. Hier stellt sich die Frage: Schließt die Riester-Rente eine Rentenlücke, die sie selbst geschaffen hat? Die Riester-Rente ist voll zu versteuern und (bis 2018) auch in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig. Kritiker merken an, dass ein Teil der Zulagen in der Ansparphase in der Rentenphase über die Steuer wieder zurückgeführt werden. Allerdings betrifft das Thema Besteuerung mittlerweile jeden Vertrag, der nach 2005 abgeschlossen wurde.
Fazit
Geringverdiener, die eine Rente an der Grenze zur Grundversorgung zu erwarten haben, sollten sich genau überlegen, ob die Riester Rente das passende Konzept der privaten Vorsorge sein kann. Wenn Sie berufstätig sind und einen hohen Steuersatz zahlen, dann kann die Riester-Rente für Sie ein interessantes Modell sein. Achten Sie bei der Produktauswahl auf die Kosten des Vertrages und auf die Anlagemöglichkeiten. Gute Riester Verträge sind Verträge der Allianz, Alten Leipziger, DWS oder Fair-Riester. Gern helfen wir Ihnen bei der richtigen Produktauswahl.
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