Ständig hört man Informationen darüber, aber bisher haben wir das Thema noch nicht in einem Blogbeitrag zusammengefasst. Das wollen wir heute einmal tun.
Aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommen in Deutschland knapp 63% des Alterseinkommens. Damit ist die gesetzliche Rente zweifellos der wichtigste Baustein der Altersvorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet nach dem Umlageverfahren: Die versicherten Beitragszahler finanzieren mit Ihrem Beitrag die aktuellen Renten. So wie die Renten von morgen über die Beitragszahler von morgen bezahlt werden.
Das Umlageverfahren
Es ist ein Irrtum zu glauben, dass die Rente mit den eigenen Beiträgen „angespart“ oder verzinst wird. Tatsächlich wird die Rente über das Umlageverfahren von den berufstätigen Beitragszahlern eingezogen und an die Generation der Rentner ausbezahlt. In diesem Zusammenhang wird auch vom „Generationenvertrag“ gesprochen. Ein Rentner wird also aus den Zahlungen der Generation, der Kinder und der Enkel finanziert.
Es ist ein Irrtum zu glauben, dass die Rente mit den eigenen Beiträgen „angespart“ oder verzinst wird. Tatsächlich wird die Rente über das Umlageverfahren von den berufstätigen Beitragszahlern eingezogen und an die Generation der Rentner ausbezahlt. In diesem Zusammenhang wird auch vom „Generationenvertrag“ gesprochen. Ein Rentner wird also aus den Zahlungen der Generation, der Kinder und der Enkel finanziert.
Dies setzt natürlich eine demografische Entwicklung voraus, die auch dazu in der Lage ist, die erforderlichen Einnahmen für die Rentner zu erzielen. Geburtenschwache Jahrgänge der Beitragszahler können bei diesem Prinzip zu Engpässen bei der Umlage führen. Anhand der angefügten Grafik erkennt man das Problem der überalterten Gesellschaft.
Die Alternative zur umlagefinanzierten Rente ist das Kapitaldeckungsverfahren, wie es etwa bei der privaten Altersvorsorge zum Einsatz kommt. Hier spart jeder künftige Rentner ein eigenes Vermögen an. Dieses wird dann (im Idealfalle verzinst) an den Rentner zurückgezahlt. Ein Konzept, das vor allem in Zeiten niedriger Zinsen zum Problem werden kann.
Die Rentenanpassung
Die Entwicklung der Rente ist an die Löhne gekoppelt. Wenn der durchschnittliche Lohn pro Kopf steigt, so kann auch eine entsprechende Erhöhung an die Rente weitergegeben werden. Diese Anpassung erfolgt immer zum Stichtag des 1. Julis eines Jahres. Die Rentenanpassung lag im Jahre 2017 bei 3,6 Prozent im Osten und bei 1,9 Prozent im Westen. Bei dieser Anpassung steigt die Rente nicht analog zur Rente. Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt auch den demografischen Faktor: Nimmt der Anteil an jungen Bundesbürgern ab, so gibt es weniger Beitragszahler. Die Rentenanpassung fällt in diesem Falle geringer aus. Dies führt zu einer Rückentwicklung des Rentenniveaus: Heute liegt dieses bei 48,2 Prozent des Durchschnittslohns. Im Jahre 2031 (so wird vermutet) wird dieses bei 44,6 Prozent liegen.
Wann beginnt die Rente?
Das Berufsleben kann in Deutschland früher oder später beendet werden. Die Basis hierfür ist die Regelaltersrente. Anspruchsberechtigt ist jeder, der mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat. Dies ist die Mindestversicherungszeit bzw. die Wartezeit. Das Renteneintrittsalter hängt vom Geburtsjahr ab: Wer im Jahr 1958 geboren wurde, hat ein Rentenantrittsalter von 66 Jahren. Wer im Jahr 1964 geboren ist, muss ein Jahr länger arbeiten. Die Regelaltersgrenze für schwerbehinderte Menschen liegt derzeit 63 Jahren und soll schrittweise auf 65 Jahre steigen.
Der vorzeitige Renteneintritt
Wer 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, darf bereits mit 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand gehen. Dabei findet keine Kürzung der Rente statt. Für Jahrgänge ab 1964 ist dies erst mit 65 Jahren möglich. Wer weniger als 45 Jahre lang seine Versicherungszeit erfüllt hat, kann ebenfalls früher in Rente gehen. Doch in diesem Falle ist mit Abschlägen zu rechnen: Jeder Monat Ruhestand vor der Regelaltersgrenze kostet dabei 0,3 Prozent der monatlichen Rentenzahlung. Eine solcher vorzeitiger Renteneintritt setzt allerdings mindestens 35 Jahre Wartezeit voraus. Mit Sonderzahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung (der Flexi-Rente) ist es möglich, die Abschläge auszugleichen.
Das Flexi-Rentengesetz
Seit 2017 gibt es das Flexi-Rentengesetz. Dieses soll den Bedürfnissen der Menschen Rechnung tragen, die länger arbeiten möchten oder früher in Rente gehen wollen. Neben den flexibleren Möglichkeiten, früher oder später den Arbeitsplatz zu verlassen, bietet es auch neue Möglichkeiten, weiterhin Geld zu verdienen oder die Arbeitsstunden zu reduzieren. Wer länger arbeitet, kann nun weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen und den jährlichen Rentenanspruch erhöhen. Die Möglichkeiten für „Frührentner“, Geld hinzuzuverdienen, sind hingegen begrenzt.
Die Berechnung der Rente
Da es bei der umlagefinanzierten Rente kein individuelles Rentenkonto gibt, wird die Rente anhand von Entgeltpunkten berechnet, die sich anhand der Höhe des Arbeitseinkommens orientieren. Der Entgeltpunkt liegt dabei genau beim jährlichen Durchschnittseinkommen. Dieses lag im Jahre 2017 bei 37.103 Euro. Wer die Hälfte verdient, bekommt entsprechend einen halben Entgeltpunkt zugewiesen, wer das Doppelte verdient bekommt demnach zwei Entgeltpunkte. Die Höhe der Rentenversicherung wird dann wie folgt ermittelt:
Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor.
In den Zugangsfaktor werden die Auf- und Abschläge für einen verfrühten Übertritt in den Ruhestand eingerechnet. Der Rentenartfaktor berücksichtigt die unterschiedlichen Höhen der Rentenarten und bezieht auch Faktoren, wie die Erwerbsminderung, mit ein.
Können auch freiwillige Rentenbeiträge gezahlt werden?
Im Prinzip kann jeder Bürger freiwillig Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung tätigen. Dies lohnt sich vor allem dann, wenn durch geringe Zahlungen die Wartezeit erfüllt werden kann. Die Zahlungen müssen vorab beim Rentenversicherungsträger angemeldet werden. Die Höhe der Beiträge kann vom Zahlenden dann selbst bestimmt werden. Die Mindesteinzahlung liegt dabei bei 83,70 Euro und die Obergrenze bei 1.2.09 Euro in einem Monat.
Die jährliche Renteninformation
Jeder Versicherte, der mindestens 27 Jahre alt ist, erhält jährlich die Renteninformation. Hier werden verschiedene Szenarien der Rentenzahlung dokumentiert. Dies umfasst unter Anderem die Höhe der Regelaltersrente und auch die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente.
Im Rahmen einer Altersvorsorgeplanung macht es Sinn genau zu ermitteln wie hoch Ihre gesetzliche Rente im Alter ist und wie hoch eine Zusatzvorsorge gegebenenfalls sein muss.
Gern stehen wir Ihnen für Ihre Anfrage zur Verfügung. Treten Sie mit uns hier in Kontakt. Wir bieten Ihnen auch eine Onlineberatung via Skype an, und können somit deutschlandweit beraten. Außerdem können wir zu den Versicherungen in Ihrer Region Kontakt aufnehmen, um somit beste Angebote für Sie zu vergleichen. Hier finden Sie Informationen über unsere Beratung.