Das hart angesparte Geld später zu versteuern, ist sicher nicht das erfreulichste Thema. Aufgrund der Komplexität sollten Sie dies zumindest mal gelesen haben.
Bis zum Jahr 2004 wurden die Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Renten aus berufsständischen Versorgungswerken mit dem Ertragsanteil besteuert. Renten aus betrieblicher Altersvorsorge wurden hingegen der vollen Höhe nach versteuert. Da der Beitrag einer betrieblichen Altersvorsorge sich immer aus einem Arbeitnehmerbeitrag zusammensetzt, der über das Bruttoeinkommen bereits versteuert wird, hätte diese Versteuerung zu einer Doppelbesteuerung geführt. Nach einer Klage erklärte das Bundesverfassungsgericht dies für verfassungswidrig.
Als Ergebnis wurde 2005 das Alterseinkünftegesetz eingeführt, welche die Arten der Renten und die jeweilige Versteuerung unterscheidet.
Sofortige, volle Versteuerung
Folgende Verträge werden direkt voll versteuert:
- Riester Renten
- Betriebliche Altersvorsorge
- Pensionen
Diese Verträge erhalten in der Aufbauphase steuerliche Förderungen.
Riester Rente
Oft hören wir „Aber wenn ich später meine Rente versteuere, hebt sich ja der Fördereffekt auf, das bringt dann ja nichts“.
Das wollen wir uns mal an einem Beispiel anschauen:
Der maximale, steuerlich absetzbare Beitrag für eine Riester Rente beträgt 2.100 € im Jahr. Neben einer Zulage von 175 € pro Jahr (ab 2018 und 300 € Kinderzulage pro Kind) beträgt die jährliche Steuererstattung (45.000 € Bruttoeinkommen, Steuersatz 30%) ca. 600 €.
Das entspricht bei einer Laufzeit von 36 Jahren 21.600 €. Bei einer Investition von 160, 42 € mtl. in einen Riester Vertrag erhält der Kunde bei 3% Wertentwicklung der Fonds-Anlage pro Jahr 80.770 €, die zur Verrentung zur Verfügung stehen. Durch den Steuervorteil lagen seine effektiven, monatlichen Kosten bei 127,09 € pro Monat. (da er ja von den Monatsbeiträgen über den Lohnsteuerausgleich ca. 600 € zurückerhält jedes Jahr)
Die zu versteuernde Alters – Rente, die er bei 3% Wertentwicklung pro Jahr erhält, beträgt 472,18 € im Monat. Bei einem Steuersatz von 18 % im Rentenalter, beträgt die effektive Rente nach Steuer 387,18 €. Unterstellen wir mal, dass der Kunde nur 70 wird, erhält seine Frau (oder seine Kinder) seine Rente noch bis zu seinem 85. Lebensjahr. (Rentengarantiezeit).
Die ausgezahlten Renten entsprechen dann insgesamt 83.630,88 € ausgezahltem Kapital. Effektiv eingezahlt hat er 47.701 € über die Laufzeit.
Wie man sehen kann, ist der Vorteil trotz späterer Versteuerung deutlich vorhanden.
Je höher die Wertentwicklung in dem Vertrag, desto höher der Effekt. Sollte unser Kunde seine Rente über das 85. Lebensjahr hinaus erhalten, wird der Vorteil eines Riester Vertrages weiterhin deutlich verstärkt.
Betriebliche Altersvorsorge
Auch die betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung) wird direkt voll versteuert. Zudem werden die Rentenleistungen auf die späteren Sozialbeiträge angerechnet. In der Ansparphase reduzieren sich die Lohnnebenkosten und die Steuer, sodass die spätere Versteuerung im Alter durch den geringeren Steuersatz kleiner ausfällt.
Pensionen
Pensionen sind ebenfalls direkt voll steuerpflichtig im Alter. Hierzu zählen Zum Beispiel Pensionen aus Versorgungswerken, Betriebsrenten die keine Direktversicherungen, Zusatzversorgungen aus dem öffentlichen Dienst, und Ruhegehälter.
Allerdings zählen Pensionen zu den Vorsorgeaufwendungen und können somit in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Nachgelagerte Besteuerung
Folgende Verträge werden nachgelagert (schrittweise) voll versteuert:
- Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Rürup- Renten
Die gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung wird nachgelagert besteuert. Beginn der nachgelagerten Besteuerung ist für alle Renten ab 2005. (Renten vor 2005 werden lediglich mit 50% besteuert.)
Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass der Beginn der Rente, die Höhe der Besteuerung bestimmt. Wer zum Beispiel im Jahr 2036 in Rente geht, versteuert 96% seiner Renteneinkünfte. Gleichzeitig steigt die steuerliche Absetzbarkeit ebenso in 2% Schritten an. Vorteilig ist, dass die 100%- ige Absetzbarkeit der Beiträge bereits im Jahr 2025 gegeben ist.

Die maximalen Höchstbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Rürup- Rente die 2018 zu 86% steuerlich geltend gemacht werden können, betragen:
für Singles: 23.712 € (2018)
für Verheiratete: 47.424 € (2018)
Besteuerung mit dem Ertragsanteils-Verfahren.
Folgende Verträge werden nachgelagert (schrittweise) voll versteuert:
- Leistungen aus privaten Lebensversicherungen, die nach 2015 abgeschlossen wurden (zum Beispiel Fondspolicen, Kapitallebensversicherungen)
Bei den oben genannten Policen wir der Ertrag mit einem individuellen Anteil versteuert.

Beispiel: 50 € Police hat über 36 Jahre 65.000 € erwirtschaftet. Davon waren 21.600 € eingezahlte Beiträge und 43.400 € Erträge.
Bei Bezug der Leistung zum 67. Lebensjahr, werden 21% der 43.400 € (also 9093€) zum dann gültigen Steuersatz versteuert.
Flexible Fondspolicen stellen daher gute Möglichkeiten dar, um Erträge aufzubauen und von steuerlichen Vergünstigungen in der Auszahlphase zu profitieren.
Flexible Policen die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, genießen eine Steuerfreiheit.
Besonderheiten
Selbständige Berufsunfähigkeitsrenten stellen eine Besonderheit dar. Hier ist die korrekte Versteuerung nicht absehbar. Laut Rechtssprechung muss diese unter 40% der erhaltenen BU-Rente liegen. Bei 2000 € BU Rente müssten Sie somit ca. 420 € BU Rente nach Ihrem heutigen individuellen Steuersatz steuerpflichtig. Da der Grundfreibetrag 7.664 € beträgt, kommt dies in der Praxis sehr selten vor.
Bei der Kombination von Basis bzw. Rürup-Renten muss die Berufsunfähigkeitsrente mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.
Steuerfreie Renten
Folgende Renten sind steuerfrei:
- Grundsicherungsrente
- Schmerzensgeldrente
- Unfall- Rente
- Lotteriegewinn- Rente
- Conterganrente
- Schadensersatzrente
Dieser Beitrag stellt nur eine Orientierung und keine Steuerberatung dar. Für detaillierte Fragen zu dem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
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