Auswirkungen eines Eigentumswechsels auf die Gebäudeversicherung

Bei dem Erwerb von Immobilien geht die Wohngebäudeversicherung ab einem bestimmten Zeitpunkt auf den Erwerber über. Es soll so vermieden werden, dass ein Gebäude zu einem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs nicht versichert ist und für Schäden, die in der Zeit entstehen der neue Käufer haften muss.

 Dem Eigentumsübergang geht natürlich ein Rechtsgeschäft hervor. Am häufigsten wird ein Kaufvertrag durchgeführt. Neben dem Kauf einer Immobilie gibt es aber auch noch andere Formen, um an Immobilienvermögen zu kommen. Eine weitere Möglichkeit ist eine Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten ( zum Beispiel bei einer vorweggenommenen Erbfolge), Aneignung durch Zwangsvollstreckung, Erbschaft oder Sicherungsübereignungen.

Wann erfolgt der Eigentumswechsel?

 Sie müssen als Erwerber im Grundbuch (Abteilung 1) eingetragen sein. Erst dann sind Sie offizieller Eigentümer. Die Eintragung dauert je nach Amtsgericht immer eine Weile und erfolgt als letzter Schritt im Übertragungsprozess.  Nach der Unterschrift des Kaufvertrages wird erstmal eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen. Diese soll Sie als potenzieller Käufer vor etwaigen Eintragungen (z.B. Sicherungsmaßnahmen) von Dritten schützen. Erst nachdem die Fälligkeitsvoraussetzungen gegeben sind, die Immobilie übergeben und der Kaufpreis gezahlt wurde, erfolgt die offizielle Eintragung im Grundbuch. Mit Bestätigung der Eintragung ist der Eigentümerwechsel vollzogen und die Wohngebäudeversicherung geht auf Sie als neuer Eigentümer über.

Muss die Versicherung informiert werden?

Ja! Sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber sind gesetzlich verpflichtet, dem Versicherer die Veräußerung unverzüglich mitzuteilen. (§ 97 Versicherungsvertragsgesetz – VVG).

Was passiert mit der Gebäudeversicherung?

Der Versicherungsvertrag geht automatisch zum Zeitpunkt der Veräußerung (§ 95 VVG) auf den Erwerber über.
Der Versicherungsschutz besteht somit ohne Unterbrechung und der Versicherungsschutz ist gewährleistet. Der neue Versicherungsnehmer hat nun das Recht, mit der Versicherung über den Versicherungsschutz zu sprechen und diesen ggf. zu erweitern oder weitere Leistungsbausteine zu integrieren (z.B. Elementarabsicherung). Auch eine Anpassung der Versicherung auf aktuelle Versicherungsbedingungen wäre möglich.

Kann die alte Gebäudeversicherung auch gekündigt werden? 

Bei einer Veräußerung haben nur der Erwerber und der Versicherer das Recht, den Vertrag zu beenden (§ 96 VVG). Der Veräußerer kann den Vertrag nicht kündigen, was auch gar nicht notwendig ist, weil er auf den Erwerber übergeht.

Der Erwerber kann den Vertrag zum Ende des laufenden Versicherungsjahres beenden – oder mit sofortiger Wirkung per Sonderkündigungsrecht. Für den Fall benötigt die Versicherung einen Nachweis in Form des neuen Grundbuchauszuges. Kündigt der Versicherer, dann erlischt der Vertrag einen Monat nach Zugang der Kündigung. Sollte dies der Fall sein, halten Sie bitte mit der Versicherung Rücksprache. Manche Gesellschaften lassen mit sich verhandeln und akzeptieren eine Kündigung des Versicherungsnehmers, statt selbst zu kündigen. Das ist wichtig, da bei einem neuen Antrag einer neuen Gesellschaft so nicht angegeben werden muss, dass der Vorversicherer gekündigt hat. Kündigt die Gesellschaft Ihnen, lehnen viele neue Gesellschaften dann Ihren Antrag ab, bzw. erschweren in dem Fall die Aufnahme für Sie.

Eine Kündigung ist nur innerhalb eines Monats nach dem Eigentumswechsel möglich (Stichtag ist die Umschreibung im Grundbuch).

Weiß der Erwerber nicht, dass eine Versicherung besteht, dann kann er noch innerhalb eines Monats kündigen, nachdem ihm dies bekannt wird. Dasselbe gilt, wenn der Erwerber die Mitteilung über die Grundbuchumschreibung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist erhält (bitte eine Kopie der Mitteilung des Grundbuchamtes der Kündigung beifügen).
Weiß der Versicherer nicht, dass der Eigentümer gewechselt hat, kann er noch innerhalb eines Monats kündigen, nachdem ihm dies bekannt wird.

Wer zahlt die Beiträge bei dem Eigentumsübergang?

Läuft der Vertrag weiter, sind der Erwerber und der Veräußerer gemeinsam verpflichtet, den Beitrag für das laufende Versicherungsjahr zu zahlen (gesamtschuldnerische Haftung). Der Erwerber und der Veräußerer einigen sich untereinander, wer den Beitrag bezahlt und wie der Ausgleich untereinander erfolgt; ein Ausgleich durch den Versicherer ist nicht möglich. In den folgenden Versicherungsjahren bezahlt der Erwerber den Beitrag.

Was ist, wenn man als Erwerber nicht weiß, dass es einen Vertrag gibt?

Wenn Sie als Erwerber nichts davon ahnen, dass es bereits einen Vertrag gibt, dann muss die Gesellschaft den neuen Vertrag wieder aufheben.

Besonderheiten

Bei dem Erwerb der Immobilie aus einer Zwangsvollstreckung gelten dieselben Bestimmungen wie bei einer Veräußerung (§ 99 VVG). Stichtag den Eigentumswechsel ist der Zuschlag bei der Versteigerung.

Bei der Vererbung erfolgt der Eigentumswechsel kraft Gesetz (§§ 1922, 1967 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) bei Tod des Erblassers. Die Versicherung geht automatisch auf den Erben über. Ein Kündigungsrecht besteht für den neuen Eigentümer in dem Fall nicht.

Bei Eigentumswohnungen, die sich in einer WEG befinden, besteht automatisch immer eine Wohngebäudeversicherung, deren anteilige Kosten Sie automatisch mit übernehmen. Hier haben Sie kein Kündigungsrecht. Ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung obliegt hier nur der Hausverwaltung unter Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft.

Unser Tipp:

 Bevor Sie sich dazu entscheiden eine Wohngebäudeversicherung zu übernehmen, sollten Sie den Vertrag unbedingt überprüfen. Lassen Sie sich bereits während des Kaufprozesses von der Maklerin oder dem Eigentümer die Unterlagen zur Wohngebäudeversicherung aushändigen. So haben Sie genügend Zeit, sich in Ruhe damit zu beschäftigen.

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Anfrage zur Verfügung. Treten Sie mit uns hier in Kontakt. Wir bieten Ihnen auch eine Onlineberatung via Skype an, und können somit deutschlandweit beraten. Außerdem können wir zu den Versicherungen in Ihrer Region Kontakt aufnehmen um somit beste Angebote für Sie zu vergleichen. Hier finden Sie Informationen über unsere Beratung.

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