Krankenversicherung für Studenten

Studenten, die in Deutschland an einer staatlich anerkannten Universität eingeschrieben sind, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV. Die Versicherungspflicht besteht in der Regel bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens aber bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Aus wichtigem Grund können diese Grenzen bis zum 37. Lebensjahr verschoben werden (BGH Urteil vom 15.10.2014).

Über die Familienversicherung

Der Großteil ist über ein GKV-versichertes Elternteil zu Beginn des Studiums familienversichert. Die Familienversicherung endet zum 25. Lebensjahr (Verlängerung um ein Jahr bei ökologischem Jahr oder Bundesfreiwilligendienst). Unmittelbar danach beginnt die Versicherungspflicht als Student. Erst ab diesem Zeitpunkt kann sich der Student von der Versicherungspflicht befreien lassen!
Wichtig: In der Beihilfe berücksichtigungsfähige Studenten werden in der GKV sofort versicherungspflichtig, wenn in der GKV kein Anspruch auf Familienversicherung beim anderen Elternteil besteht. In diesem Fall entsteht mit Immatrikulation sofortige Versicherungspflicht als Student. Sie müssen sich also schon zu Beginn des Studiums befreien lassen, um weiterhin nach Beihilfetarifen versichert zu bleiben!

Befreiung aus der Versicherungspflicht

Die Befreiung ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, IKK, BKK, Ersatzkasse, Knappschaft-Bahn-See) zu beantragen und ist nur bis zum Ablauf der ersten 3 Monate der Versicherungspflicht (ab Immatrikulation) möglich. Eine erneute Befreiungsmöglichkeit ist damit ausgeschlossen. Für die Befreiung ist der Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungsschutzes erforderlich. Die Befreiung gilt nur für die Dauer der Versicherungspflicht als Student.
Duale Studiengänge zeichnen sich dadurch aus, dass parallel zur Berufsausbildung eine Hochschulausbildung stattfindet. Seit dem 01.01.2012 werden duale Studenten sozialversicherungsrechtlich wie Auszubildende behandelt. Sie haben kein Befreiungsrecht und können nicht in die günstige Krankenversicherung der Studenten.

Die Beitragsgrenze der GKV Beiträge wird bei Vollendung des 30. Lebensjahres gezogen. Hier endet normalerweise die Versicherungspflicht in der GKV. Der bislang pflichtversicherte Student muss sich dann zum erheblich teureren Beitrag freiwillig in der GKV weiter versichern.

BaföG-Empfänger

BAföG-Empfängern zahlt das Amt für Ausbildungsförderung auf Antrag seit dem Sommersemester 2011 einen Zuschuss von 62 Euro zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag bzw. 11 Euro zur Pflegeversicherung.

Der Beitrag für die GKV beträgt bis zum 30. Lebensjahr 66,33 € mtl. für die KV, 7,14 € Zusatzbeitrag
(bei 1,1%) und 15,25 € Pflegeversicherungsbeitrag. Insgesamt mtl.: 88,72 € mtl.
Ab dem 30. Lebensjahr beträgt der Beitrag dann 168,98 € mtl. Seit dem 01.01.2013 wurde aufgrund des Urteils vom Europäischen Gerichtshof der UNISEX-Tarif eingeführt. Bedeutet, dass Frauen und Männer in biometrischen Absicherungen, wie beispielsweise der Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, gleich behandelt werden. Es wird also der gleiche Beitrag, bei gleichen Ausgangsbedingungen und identischem Versicherungsschutz, erhoben.

Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung z.B. der Tarif R-Start der Signal Iduna, beginnt bei 74,64 € mtl., mit 480 € Selbstbeteiligung. Meistens ist für Studenten der Weg zur gesetzlichen Krankenversicherung erstmal der bessere Weg.

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Anfrage zur Verfügung. Treten Sie mit uns hier in Kontakt. Wir bieten Ihnen auch eine Onlineberatung via Skype an, und können somit deutschlandweit beraten. Außerdem können wir zu den Versicherungen in Ihrer Region Kontakt aufnehmen, um somit beste Angebote für Sie zu vergleichen. Hier finden Sie Informationen über unsere Beratung.

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